Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Erwerb von Kiga-Bauwägen (inkl. Zusatzausstattung) zur Inbetriebnahme einer 1-gruppigen Kindergartengruppe genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer noch zu beantragenden (Bau-)Genehmigung und dem Vorbehalt, dass das Vorhaben und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind und die Kiga-Bauwägen für eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angeschafft werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 den o.g. Beschluss gefasst.
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Der Verein „Moggerla“ plant eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen als sog. „Waldkindergarten“ im Stadtwald Fürth. Der Standort ist der anliegenden Skizze zu entnehmen. Er ist mit der Stadtförsterei abgestimmt. Der Betrieb erfordert den Erwerb von 2 Kiga-Bauwägen (inkl. Zusatzausstattung) und einem dazugehörigen Materialwagen.
Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht und ergänzt sinnvoll die bereits vorhandene Krippe und den Hort des Vereins in der Oberfürberger Straße mit einer Kindergartengruppe.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat
daher in seiner Sitzung am 30.04.2014 beschlossen, neue
Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu
unterbreiten.
Zur Finanzierung: Nach
Wegfall der gesetzlichen Regelung hat sich die Stadt bei
Kindertageseinrichtungen Dritter, bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig
bestimmt oder anerkannt wurden, weiterhin mit zwei Dritteln an den
zuweisungsfähigen Kosten beteiligt.
Die Bagatellgrenze für
Kindertageseinrichtungen liegt bei 100.000 €. Sollten die Kosten der Maßnahme
diesen Betrag unterschreiten ist eine staatliche Förderung nicht möglich.
Ermittlung des städt. Kostenzuschusses bzw. der staatlichen
Förderung
Die zuweisungsfähigen Kosten
werden nach der FA-ZR 2006 ermittelt. Der staatliche Fördersatz beträgt derzeit
45 %. .
Die (vorläufigen)
zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich auf 100.623 €.
Der städtische
Kostenzuschuss beträgt somit voraussichtlich 67.082 € (2/3 der zuweisungsfähigen Kosten). Bei einem
Fördersatz von 45 % beträgt die staatliche Förderung dabei rd. 30.000 €.
Die Gesamtkosten setzen sich
wie folgt zusammen:
44.018 =
Kiga-Bauwagen 1
39.627 = Kiga-Bauwagen 2
(Ruhewagen)
10.698 =
Materialwagen
4.590 = Podest
1.690 = Fluchttür
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100.623 = Gesamtkosten
Es ergibt sich folgender
(vorläufiger) Finanzierungsplan:
30.000 €
staatliche Förderung
37.082 €
städtischer Kostenzuschuss (Nettoanteil)
33.541 €
Trägeranteil
100.623 € Gesamtkosten
Der Waldkindergarten soll bereits im Laufe des Kindergartenjahres
2015/2016 in Betrieb gehen.
Da die Bestellung der Kiga-Bauwägen frühzeitig erforderlich ist, wurde vorab der Stadtrat damit befasst. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten wird daher rückwirkend am 10.06.2015 hierüber in Kenntnis gesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Skizze Bauwagenstandort
Grundrissskizzen
Konzeption Waldkindergarten
Kostenaufstellung/Angebot der Fa. Martens