Betreff
Badeverbot in Pegnitz und Rednitz; Messprogramm der Stadt Fürth 2016 bis 2019
Vorlage
OA/178/2016
Aktenzeichen
III/OA/U-S
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Ausgangslage

 

Im Stadtgebiet Fürth gilt – wie auch in Nürnberg – derzeit ein generelles Badeverbot u.a. in den größeren Fließgewässern (Gewässer I. Ordnung). Gleichwohl wird in diesen Gewässern in den Sommermonaten trotz öffentlicher Appelle, dies aus gesundheitlichen Gründen zu unterlassen, zahlreich gebadet (Bereiche Uferpromenade und Uferstadt).

 

Das im Jahr 2009 gestartete Messprogramm der Stadt Fürth zur Badewasserqualität der Rednitz wurde bereits im Frühjahr 2011 aufgrund nicht Erfolg versprechender Ergebnisse wieder eingestellt. Eine Beprobung der Fürther Pegnitz wurde seinerzeit nicht durchgeführt, da nach Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes die Wasserqualität wegen des nahen Ablaufs des Nürnberger Klärwerks deutlich schlechter eingeschätzt wurde.

 

Aufgrund der Aktivitäten im Bereich des Wöhrder Sees, Stadtgebiet Nürnberg, hat sich die Verwaltung erneut dieses Themas angenommen und dabei auch mit der Stadt Nürnberg (Stadtentwässerung und Umweltanalytik – SUN) Kontakt aufgenommen.

 

SUN teilte mit, dass ein Messprogramm in den Jahren 2011 bis 2014 zeigte, dass die Pegnitz im Stadtgebiet Nürnberg zum damaligen Zeitpunkt keine Badewasserqualität aufwies.

 

Im Zuge der Sanierung und Umgestaltung des Wöhrder Sees konnte eine höhere Fließgeschwindigkeit der Pegnitz erreicht werden. Es sei deshalb anzunehmen, dass die Wasserqualität des Flusses gestiegen sei. Deshalb wurde erneut ein Messprogramm für einen Zeitraum von 2015 bis 2018 aufgelegt.

 

Nach Ansicht von SUN bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass (auch) der Fürther Bereich der Pegnitz mittlerweile eine bessere Wasserqualität aufweise.

 

2.    Veranlasste Maßnahmen

 

Im Gleichklang mit den Untersuchungen in der Stadt Nürnberg wird die Wasserqualität der Pegnitz im Stadtgebiet Fürth ebenfalls untersucht. Grundlage für die Untersuchung ist die Bayerische Badegewässerverordnung (BayBadeGewV). Das Messprogramm muss demnach auf vier Jahre angelegt sein (2016 – 2019).

Die Probenentnahme aus der Pegnitz erfolgt „in einer Hand“ in Nürnberg und Fürth, d.h. durch SUN. Die Proben werden taggleich entnommen, der Zeitversatz beträgt in der Regel weniger als eine Stunde. Zudem erfolgt die Analyse im gleichen Labor mit identischen Messmethoden. Dies ermöglicht einen validen Vergleich der Messwerte in den Stadtgebieten Fürth und Nürnberg und somit eine ganzheitliche Betrachtung der Situation.

Eine Beprobung der Rednitz wird ebenfalls durchgeführt, obwohl sich höchstwahrscheinlich seit dem Messprogramm 2009 bis 2011 keine wesentlichen Änderungen an den Einflussfaktoren auf die Wasserqualität ergeben haben. Da die Rednitz im Bereich Uferpromenade trotz Verbot intensiv zum Baden genutzt wird, erscheint die Gewinnung aktueller Daten zur Belastungssituation dieses Gewässers geboten. Dieses Messprogramm wird, durch die infra fürth gmbh durchgeführt, wie bereits in den Jahren 2009 bis 2011.

 

3.    Kosten des Messprogramms

 

Die Gesamtkosten des Messprogramms über vier Jahre betragen 4.538,20 € (ggf. 5.088,44 € bei USt.-Berechnung durch SUN). Diese werden aus dem Budget des OA beglichen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: