Betreff
Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Fürth
Vorlage
OA/221/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt den diesem Beschluss beigefügten Lärmaktionsplan nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Fürth.


Mit dem Lärmaktionsplan werden gesetzliche Anforderungen erfüllt. Die Bundesregierung hat mit den §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BImSchV) für Deutschland die Grundlage für den Vollzug der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) geschaffen.

 

Danach ist die Stadt Fürth verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zur Minderung von Straßen- und Schienenlärm zu erstellen und in regelmäßigem Turnus fortzuschreiben. Nicht in die Zuständigkeit der Stadt Fürth fällt der Lärm von Autobahnen, überregionalen Schienenwegen und Flughäfen. Die Lärmaktionspläne für Fluglärm und Verkehrslärm an Bundesautobahnen werden von der jeweiligen Regierung erstellt, für Eisenbahnlärm vom Eisenbahnbundesamt. Andere Lärmarten (Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm, Sportlärm, Gewerbelärm usw.) sind nicht Gegenstand der Umgebungslärmrichtlinie.

 

Bei der Erstellung des vorliegenden Lärmaktionsplanes wird folglich nur Verkehrslärm von Straßen betrachtet; Lärm aus Schienenverkehr, ausgenommen Eisenbahnen, ist in Fürth nicht relevant.

Auf der Grundlage der unter Federführung des LfU erstellten Lärmkartierung von 2012 wurden insgesamt 16 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet ermittelt, mit jeweils mehr als 50 betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, welche Lärmpegeln von mehr als 67 dB(A) im 24-Stunden-Zeitraum und mehr als 57 dB(A) in der Nachtzeit (22:00 – 06:00 Uhr) ausgesetzt sind.

Dazu wurde durch das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme (IVAS) bereits ein erster Entwurf für einen Lärmaktionsplan vorgelegt und zunächst den Trägern öffentlicher Belange zur Äußerung vorgelegt. Beteiligt wurden hierbei verschiedene interne und externe Stellen, insbesondere das Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, die Bauauf-sicht, infra fürth gmbh, Polizeiinspektion Fürth und das Landratsamt Fürth - Gesundheitsamt -.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte auf unterschiedliche Weise. Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung konnte der Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 10.10. – 09.11.2016 sowohl im Internet abgerufen, als auch im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eingesehen werden. Parallel dazu wurde der Planentwurf bei einem öffentlichen Lärmforum am 27.10.2016 vorgestellt und diskutiert. Für die Öffentlichkeit bestand bis einschließlich 23.11.2016 die Möglichkeit, sich zu dem Planentwurf zu äußern und Anregungen und Bedenken vorzutragen. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über das Internet auch die Möglichkeit gegeben, mittels eines Fragebogens online zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen.

 

Insgesamt erreichten die Stadt Fürth 172 Hinweise aus der Bevölkerung zur Lärmaktionsplanung. Die Abwägung dieser Hinweise findet sich als Anhang zum vorliegenden 2. Entwurf des Lärmaktionsplanes.

 

Nach der Behandlung im Umweltausschuss und der Zustimmung des Stadtrates zum vorliegenden Entwurf ist das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken einzuholen.

 

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen bei allen stadtplanerischen Maßnahmen geprüft werden und gegebenenfalls im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel Berücksichtigung finden.

 

Zu den Inhalten des Lärmaktionsplanes, insbes. zu den darin vorgeschlagenen Maßnahmen, erfolgt ein mündlicher Vortrag durch das Büro IVAS, Herrn Schüffler.

 

Die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung beginnt in diesem Jahr (Stufe 3) mit einer erneuten Kartierung auf der Grundlage neuer Verkehrszahlen und veränderter Straßenausführungen gegenüber 2012. Sobald die neuen Ergebnisse vorliegen (voraussichtlich Mitte/Ende 2017) kann mit der Fortschreibung der bisher vorgeschlagenen Maßnahmen begonnen werden und ein neuer Lärmaktionsplan, evtl. mit abgesenkten Auslösewerten, aufgestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lärmaktionsplan