Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, jährlich zum Ende des ersten Halbjahres über den Stand der Umsetzung des Lärmaktionsplanes im Umweltausschuss zu berichten.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.02.2017 (Vorlage OA/221/2017) den Lärmaktionsplan der Stadt Fürth beschlossen. Mit Schreiben vom 14.06.2017 hat die Regierung von Mittelfranken gemäß Art. 8a Bayer. Immissionsschutzgesetz das erforderliche Einvernehmen zu dem vorgelegten Plan erteilt. Damit kann der Lärmaktionsplan nun bekanntgemacht und in Kraft gesetzt werden.
Entsprechende Informationen werden auf der Internetseite der Stadt Fürth und in der Stadtzeitung erfolgen. Parallel dazu wird jede Person, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise und Anregungen gegeben hat, über die Behandlung ihres Anliegens informiert.
Besondere Bedeutung, auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, kommt der Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen zu. Die betroffenen Dienststellen der Stadt Fürth sind daher gefordert, bei allen relevanten Planungen und Maßnahmen den Lärmaktionsplan zu beachten und dem OA Rückmeldung über den Stand der Umsetzung zu geben. Die Verwaltung soll beauftragt werden, jährlich zum Ende des ersten Halbjahres im Umweltausschuss über den Stand der Umsetzung des Lärmaktionsplanes zu berichten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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