1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat nimmt
Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der
Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
2.1 Die im Rahmen des Bundesprogrammes „Nationale Projekte
des Städte-baus“ sowie der Städtebauförderung förderfähigen Kosten werden gem.
beiliegendem Finanzierungsplan der Regierung von Mittelfranken finanziert.
Der Eigenanteil der Stadt Fürth beträgt max. 1.873.500 €
2.2 Voraussetzung hierfür ist die Abtretung von Mitteln der Bayer.
Landesstiftung an die Stadt Fürth zur Eigenmittelverstärkung
(Altbau insgesamt 190.000 €, Neubau
insgesamt 550.000 €).
2.3 Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2017
bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.
2.4 Die bewilligten Mittel nebst städtischem Eigenanteil sind dinglich zu sichern.
2.5 Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bewilligung der
Fördermittel (Städtebauförderung) zu Gunsten der Stadt Fürth.
2.6 Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag auf Grundlage des Finanzierungsmodells der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Die Verwaltung wird bei einer entsprechenden Fördermittelbewilligung ermächtigt, die erforderlichen Mittel in einer Fördervereinbarung zu binden.
Gegenüber dem Geburtshaus des ehem. Bundeskanzlers,
Wirtschaftsministers und Vaters der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhard wird
durch die „Stiftung Ludwig-Erhard-Haus“ in einem Neubau – ergänzt durch das
Garagengebäude im Rathaushof – ein Dokumentations-, Begegnungs- und
Forschungszentrum über Ludwig-Erhard und die Soziale Marktwirtschaft entstehen.
Das unter Denkmalschutz stehende Geburtshaus Ludwig-Erhard-Straße 5 selbst
sowie das anschließende Gebäude Gartenstraße 6 (Altbau) werden saniert und
dienen ebenfalls den Zielen des Ludwig-Erhard-Zentrums.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.09.2014 beschlossen, „… zur Bindung
von Fördermitteln einen entsprechenden kommunalen Eigenanteil von bis zu
1.300.000 € bereit zu stellen
(Komplementärfinanzierung)“.
Die Finanzierung der aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sowie aus der Städtebauförderung zuwendungsfähigen Kosten stellt sich – auf Basis der Kostenberechnung sowie der entsprechenden Bewilligungen wie folgt dar:
Gesamtfinanzierung Baukosten – ohne Ausstattung
(Altbau und Neubau, Stand Januar 2015):
Nationale Projekte - Anteil Bund |
5.978.700 € |
90 % |
100% |
Nationale
Projekte - Anteil Stadt |
664.300 € |
10 % |
|
StBauF - Anteil Bund/Land |
4.140.200 € |
80 % |
100% |
StBauF - Bayer. Landesstiftung (als EK-Ersatz) |
501.750 € |
9,70 % |
|
StBauF - Anteil
Stadt |
533.350 € |
10,30 % |
|
Kapitalisierte Miete |
391.000 |
|
|
Bayer. Landesstiftung (Rest) |
95.650 € |
|
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Entschädigungsfonds |
23.000 € |
|
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DSD/Bezirk |
70.000 € |
|
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Eigenanteil Stiftung Ludwig-Erhard-Haus |
202.900 € |
|
|
Summe |
12.600.850 € |
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Ein kommunaler Eigenanteil an der Förderung von ca. 10 %
konnte erreicht werden, indem die Stiftung Ludwig-Erhard-Haus Fördermittel der
Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth zur Eigenmittelverstärkung abgetreten
hat.
Mit einem kommunalen Eigenanteil von ca. 1.198.000 € wurde
die Vorgabe des Stadtrates noch um 102.000 € unterschritten.
Die Stiftung Ludwig-Erhard-Haus hat nun mit Schreiben vom 03.03.2017 eine aktuelle Kostenprognose für Alt- und Neubau übermittelt:
Die Baukosten des Neubaus (ohne Ausstattung) werden sich nunmehr voraussichtlich auf 14.219.300 € belaufen, die des Altbaus auf 3.137.200 €.
Die unvorhersehbaren und ursprünglich nicht kalkulierten Mehrkosten werden von den betreuenden Architekten auf die derzeitige Konjunkturphase sowie auf weitere baukonstruktive, statische und gestalterische Gründe zurückgeführt.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat hinsichtlich der Programmmittel „Nationale Projekte des Städtebaus“ bereits mit Schreiben vom 19.04.2016 mitgeteilt, dass der im Zuwendungsbescheid festgelegte Zuwendungsbetrag die Obergrenze der Förderung darstelle. Seitens des BBSR könnten über die bereits bewilligten Bundesmittel keine weiteren Gelder bereitgestellt werden.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom
20.03.2017 eine Finanzierungsmöglichkeit aus Städtebauförderungsmitteln
(Regelfördersatz 60 % zzgl. Sondermittel des Bayer. Staatsministeriums der
Finanzen i. H. v. 20 %) erstellt. Weiterhin wurde die Möglichkeit der
Eigenkapitalverstärkung durch Abtretung von bewilligten Fördermitteln der
Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth berücksichtigt:
Gesamtfinanzierung Baukosten- ohne Ausstattung (Stand
März 2017):
Nationale Projekte - Anteil Bund |
5.978.700 € |
90 % |
100 % |
Nationale
Projekte - Anteil Stadt |
664.300 € |
10 % |
|
StBauF - Anteil Bund/Land |
7.796.600 € |
80 % |
100 % |
StBauF - Bayer. Landesstiftung (als EK-Ersatz) |
740.000 € |
7,5 % |
|
StBauF - Anteil
Stadt |
1.209.200 € |
12.5 % |
|
Kapitalisierte Miete |
391.000 € |
|
|
Bayer. Landesstiftung (Rest) |
|
|
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Entschädigungsfonds |
23.000 € |
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DSD/Bezirk |
30.000 € |
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Eigenanteil Stiftung Ludwig-Erhard-Haus |
523.700 € |
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Summe |
17.356.500 € |
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Unter der
Voraussetzung, dass die Mittel der Bayer. Landesstiftung (740.000 €) als
Eigenkapitalverstärkung an die Stadt Fürth abgetreten werden, würde sich der
städtische Eigenanteil somit auf 1.873.500 € belaufen (= 10,8 % der
Gesamtkosten).
Die Anerkennung der Mehrkosten setzt gem.
Regierungsschreiben vom 20.03.2017 ausdrücklich einen nach einzelnen Gewerken
aufgeschlüsselten Nachweis voraus, dass die Mehrkosten unabweisbar und
unvorhersehbar waren. Dieser Nachweis sei dem Zuwendungsantrag beizufügen.
Die Kosten der Ausstattung (Innenausstattung für Museum, Funktionsräume, Cafe, Forschungsbereich, museumspädagogische Ausstattung, etc.), selbst sind durch die Stiftung Ludwig-Erhard-Haus zu finanzieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Lt.
Finanzierung € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Rücklagenentnahme und Aufstockung aus
FAG-Überschuss. |
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Kostenprognose Team Reindl & Partner vom 02.03.2017 (Neubau / Altbau)
Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20.03.2017