Betreff
Digitalisierung an Schulen und Bildungseinrichtungen
Vorlage
SchvA/249/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung wird beauftragt -zusammen mit OrgA/ITK- ein Gesamtkonzept zur Digitalisierung von Schulen und Bildungseinrichtungen zu entwickeln und dabei konkrete Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte (1-3) vorzubereiten.


Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst setzt verstärkt auf Einsatz von IT an Schulen. Durch die neuen kompetenzorientierten Lehrpläne, den Einsatz von digitalen Bildungsportalen (Mebis) sowie die Veröffentlichungen des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen (Votum 2017) kommt diese Entwicklung stark zum Ausdruck. Förderprogramme (Masterplan BAYERN DIGITAL II) für u.a. verbesserte Breitbandanbindung und schulischer IT-Infrastruktur werden in Aussicht gestellt.

 

Im  Dezember 2017 fand dazu ein Gesprächskreis (Referat I, SchvA, Fachbetreuung Informationstechnik, Referat II, OrgA, GWF, AWS, infra Fürth, KommunalBIT) zum Thema Digitalisierung an Schulen statt. Grundlage waren Vorüberlegungen des Referat I zur Umsetzung der Herausforderung Digitalisierung:

 

Dabei sind aktuell drei große Handlungsbereiche und -bedarfe zu erkennen:

 

1)         Ausbau der Infrastruktur (bis zu den Schulgebäuden)

In Zusammenarbeit mit der infra und KommunalBIT muss ein Ausbauprogramm mit dem Ziel entwickelt und realisiert werden, möglichst alle Schulen in der Stadt Fürth zeitnah mit einer Glasfaserinfrastruktur anzubinden und damit einen Netzverbund (Ringschluss) herzustellen.

2)         Ausleuchtung der einzelnen Schulgebäude mit WLAN (Accesspoints / Router / Server / Grundverkabelungen)

Hierzu bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten bei der GWF (Haustechnik), mit denen systematisch jede einzelne Schule untersucht und eine entsprechende Verkabelung bzw. Ausleuchtung mit WLAN geplant, konzipiert und realisiert wird. ITK, KommunalBIT und pädagogische Fachbetreuung sind hier einzubeziehen und in eine Prioritätensetzung mit einzubinden.

3)         Ausstattung der Schulen (Digitale Endgeräte / Interaktive Tafeln)

Ziel wird es am Ende sein, alle Klassenzimmer mit interaktiven Tafeln auszustatten. Für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten ist von einem „Ergänzungsbestand“ auszugehen, da viele Schülerinnen und Schüler bereits über entsprechende Geräte verfügen, die in den Unterricht eingebracht werden können (BYOD – Bring your own device!).

 

Dies alles muss im Rahmen eines geeigneten und nachvollziehbaren Ausbauplanes über mehrere Jahre verteilt werden, mit dem Ziel auch die jeweils notwendigen Ersatzbeschaffungen gleich mit umzusetzen.

 

Die technische Betreuung mit Störungsmanagement sollte strukturell mit einem Gesamtanbieter (z.B. KommunalBIT) vereinbart werden, der auf die bewährte Zusammenarbeit mit einzelnen Dienstleistern (z.B. Softwerk bei Gymnasien) zurückgreifen könnte.

 

Letztlich wird dringend bei diesen Größenordnungen (z.B. Vergleich mit Erlangen 2,5 Mio. € p.a.) eine hauptamtliche IT-Koordination für Schulen benötigt, die die pädagogischen Anforderungen bündelt, konzeptionell berät, Ausschreibungen formuliert und damit auch eine gewisse „Standardisierung“ in den Schulen sicherstellt (Modell auch in Nürnberg und Erlangen).

 

Aktuell stellen sich die Rahmenbedingungen auf Bundes- bzw. Landesebene so dar, dass dieser „Digitalisierungsprozess“ an Schulen durch zwei Programme gefördert werden könnte. Angekündigt wurde, durch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das Förderprogramm „DigitalPakt#D“, die sogenannten „Wanka-Milliarden“ (5 Milliarden für alle Bundesländer), die gemäß „Königsteiner Schlüssel“ in den Jahren 2018-2020 an die Kommunen verteilt werden sollen.

 

Daneben soll es ein Bayerisches Landesprogramm (Masterplan BAYERN DIGITAL II) geben.

 

Betrachtet man nun die Investitionsvolumina auf kommunaler Ebene in unseren Nachbar-städten, dann stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

In Nürnberg werden in diesem Bereich 10 Mio. € (9,5 Mio. Investitionsvolumen / 0,5 Mio. € Personal) pro Jahr investiert. Die Infrastrukturkosten (Hausanschluss) sind dabei nicht berücksichtigt, da Nürnberg über ein sog. „Feuerwehrnetz“ verfügt, über das alle Schulen angebunden sind.

 

In Erlangen werden im Rahmen des Konzeptes „smartERschool“ in den Jahren 2018-2020 durchschnittlich 2,5 Mio. € p.a. in diesem Bereich aufgewandt.

 

Und auch die Stadt Schwabach hat ihr Volumen diesbezüglich auf 400.000,-- € jährlich aufgestockt.

 

Um die Weiterentwicklung der „Digitalisierung an Schulen und Bildungseinrichtungen“ (u.a. auch auf Basis des Konzepts „smartERschool“) voranzutreiben, soll die Verwaltung beauftragt werden, Lösungsvorschläge zu den drei großen Handlungsbereichen ab 2019 und Folgejahre zu erarbeiten und zu konkretisieren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- KMS Masterplan Bayern Digital II

- Votum 2017

- Digitalpakt Schule Eckpunktepapier

- Konzeptpapier smartERschool

- Übersicht grobe Schätzung Tiefbauarbeiten Breitbanderschließung (nicht vollständig)   -nö-