Der Beschluss des
Baubeirates vom 09.04.2018 dient zur Kenntnis.
zu a) Die Überdeckung der Grundfläche wird durch
Terrassen und Balkone geringfügig zu "Variante 4" vergrößert.
zu b) Die
beiden Stieleichen (im Freiflächengestaltungsplan Nr.5 und Nr.6) bleiben
erhalten. Der Fällung der vier Fichten (Nr.7 bis 10) wird seitens des
Ordnungsamtes und Grünflächenamtes zugestimmt, sofern die zusätzlichen fünf
Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken im Stadtgebiet nachgewiesen werden
können. Die Ersatzpflanzungen dürfen seitens des Grünflächenamtes nicht auf dem
städtischen Nachbargrundstück (Spielplatz), nachgewiesen werden.
Als Ultima Ratio ist eine
Ausgleichszahlung seitens des Ordnungsamtes möglich. Hierzu ist ein Nachweis zu
führen, dass kein geeignetes Grundstück für Ersatzpflanzungen zur Verfügung
steht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan Variante 4 und Lageplan vom 19.03.2018
Freiflächengestaltungsplan vom 27.03.2018
Ansichten
1. Obergeschoss