Betreff
Stellplätze im Grundigpark
Vorlage
SpA/610/2018
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der öffentliche Verkehrsfläche soll gem. Markierungsplan des Straßenverkehrsamtes (Plan vom 19.04.2018) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und die Stellplätze entsprechend der beiliegenden Darstellung abmarkiert werden.

 


Der Grundigpark wird gem. der Planung des Straßenverkehrsamtes (Plan vom 19.04.2018) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

Das Straßensystem „Grundigpark“ ist seit geraumer Zeit für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. Die Wohnanwesen sind bezogen. Mangels konkreter Einzelanordnungen gelten die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit (innerorts max. 50 km/h) und Parkregelungen (Fahrbahnrand).

Der Grundigpark wurde als verkehrsberuhigter Bereich geplant und vom Bauträger entsprechend ausgebaut. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind in gekennzeichneten Flächen vorgesehen. Die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich und die Markierung der Stellplätze erfolgte bis dato allerdings noch nicht.

 

Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums löst inzwischen Konflikte aus, die einer grundsätzlichen Entscheidung bedürfen.

 

Die Anzahl der vom Bauträger geplanten öffentlichen Stellplätze entspricht bei weitem nicht der tatsächlichen Nachfrage. Durch die Anzahl der parkenden Fahrzeuge werden die Durchfahrten von größeren Fahrzeugen wie Müllabfuhr oder Feuerwehr behindert. Teilweise werden Feuerwehranfahrtszonen und Feuerwehraufstellflächen nicht beachtet.

Neben Feststellungen der Feuerwehr, der Müllabfuhr und der Polizei gingen auch Mitteilungen aus der Bürgerschaft, überwiegend gesammelt durch einen Sprecher, bei der Verwaltung ein. Weiterhin fordern einige Anwohner die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches, der gesetzlich Schrittgeschwindigkeit vorschreibt. Im verkehrsberuhigten Bereich sind Kinderspiele auch auf der Verkehrsfläche erlaubt. In einem verkehrsberuhigten Bereich darf allerdings nur auf markierten Flächen geparkt werden, was eine deutliche Reduktion der theoretisch verfügbaren Stellplätze zur Folge hätte.

 

Aufgrund der vorgenannten Erkenntnisse wurden zusammen mit Vertretern von Polizei, Bauaufsicht/Feuerbeschau, Tiefbauamt und Straßenverkehrsamt Ortstermine durchgeführt, bei denen die zum Abstellen von Fahrzeugen möglichen Flächen eruiert wurden. Der ursprüngliche Plan des Bauträgers wurde zweimal modifiziert und dem Sprecher der Anwohner zur Verfügung gestellt (siehe Plan).

 

Bei Umsetzung des Markierungsplans können insgesamt 35 Stellplätze gekennzeichnet werden. Dies stellt nach Auffassung der Fachdienststellen das Maximum der auf öffentlichem Verkehrsgrund möglichen Parkflächen dar. Die Nachfrage wird mit dieser Planung nicht vollständig befriedigt werden können.
Aufgrund der Anordnung der Stellplätze wären die Durchfahrten für größere Fahrzeuge gewährleistet und die Voraussetzungen für die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches nach VZ 325 der Straßenverkehrsordnung erfüllt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: