Der öffentliche Verkehrsfläche soll gem. Markierungsplan des
Straßenverkehrsamtes (Plan vom 19.04.2018) als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen und die Stellplätze entsprechend der beiliegenden Darstellung
abmarkiert werden.
Der
Grundigpark wird gem. der Planung des Straßenverkehrsamtes (Plan vom
19.04.2018) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Das
Straßensystem „Grundigpark“ ist seit geraumer Zeit für den öffentlichen
Straßenverkehr freigegeben. Die Wohnanwesen sind bezogen. Mangels konkreter
Einzelanordnungen gelten die gesetzlichen Regelungen der
Straßenverkehrsordnung, insbesondere in Bezug auf die zulässige
Höchstgeschwindigkeit (innerorts max. 50 km/h) und Parkregelungen
(Fahrbahnrand).
Der
Grundigpark wurde als verkehrsberuhigter Bereich geplant und vom Bauträger
entsprechend ausgebaut. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind in gekennzeichneten
Flächen vorgesehen. Die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich und die
Markierung der Stellplätze erfolgte bis dato allerdings noch nicht.
Die Nutzung
des öffentlichen Verkehrsraums löst inzwischen Konflikte aus, die einer
grundsätzlichen Entscheidung bedürfen.
Die Anzahl der
vom Bauträger geplanten öffentlichen Stellplätze entspricht bei weitem nicht
der tatsächlichen Nachfrage. Durch die Anzahl der parkenden Fahrzeuge werden
die Durchfahrten von größeren Fahrzeugen wie Müllabfuhr oder Feuerwehr
behindert. Teilweise werden Feuerwehranfahrtszonen und Feuerwehraufstellflächen
nicht beachtet.
Neben
Feststellungen der Feuerwehr, der Müllabfuhr und der Polizei gingen auch
Mitteilungen aus der Bürgerschaft, überwiegend gesammelt durch einen Sprecher,
bei der Verwaltung ein. Weiterhin fordern einige Anwohner die Umsetzung eines
verkehrsberuhigten Bereiches, der gesetzlich Schrittgeschwindigkeit
vorschreibt. Im verkehrsberuhigten Bereich sind Kinderspiele auch auf der
Verkehrsfläche erlaubt. In einem verkehrsberuhigten Bereich darf allerdings nur
auf markierten Flächen geparkt werden, was eine deutliche Reduktion der
theoretisch verfügbaren Stellplätze zur Folge hätte.
Aufgrund der
vorgenannten Erkenntnisse wurden zusammen mit Vertretern von Polizei,
Bauaufsicht/Feuerbeschau, Tiefbauamt und Straßenverkehrsamt Ortstermine
durchgeführt, bei denen die zum Abstellen von Fahrzeugen möglichen Flächen
eruiert wurden. Der ursprüngliche Plan des Bauträgers wurde zweimal modifiziert
und dem Sprecher der Anwohner zur Verfügung gestellt (siehe Plan).
Bei Umsetzung
des Markierungsplans können insgesamt 35 Stellplätze gekennzeichnet werden.
Dies stellt nach Auffassung der Fachdienststellen das Maximum der auf
öffentlichem Verkehrsgrund möglichen Parkflächen dar. Die Nachfrage wird mit
dieser Planung nicht vollständig befriedigt werden können.
Aufgrund der Anordnung der Stellplätze wären die Durchfahrten für größere
Fahrzeuge gewährleistet und die Voraussetzungen für die Anordnung des
verkehrsberuhigten Bereiches nach VZ 325 der Straßenverkehrsordnung erfüllt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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