Der Sachstand zur vorliegenden Bauanfrage Ulmenstraße 4, sog. “Batzenhaus“ wird zur Kenntnis genommen.
In der
BWA-Sitzung vom 08.05.2019 wurde beantragt, dass die Verwaltung dem
Bauausschuss über das in der Sitzung des Baubeirats am 29.04.2019 beratene
Bauvorhaben “Ulmenstraße 4“ berichten möge.
Es handelt
sich hierbei um eine Bauanfrage für einen Ersatzneubau, der an Stelle des
vorhandenen Gebäude-Ensembles auf dem Grundstück Flur-Nr. 897 in der Gemarkung
Fürth errichtet werden soll.
In der
vorliegenden Bauanfrage wird ausgeführt, dass der Gebäudebestand nicht mehr den
zeitgemäßen und altersgerechten Belangen der Eigentümerfamilie gerecht werden
kann und auch mit zu hohen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei.
Aufgrund der planungsrechtlichen
Situation (FNP-Darstellung als Grünfläche, kein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan, Hochwassergefahrenfläche HQ extrem) handelt es sich gem. § 35
Baugesetzbuch um ein Bauvorhaben im sog. planungsrechtlichen Außenbereich;
dieses ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB als „Neuerrichtung eines gleichartigen
Wohngebäudes an gleicher Stelle“ zu beurteilen.
Mit dem Abriss des bestehenden
Ensembles und einer Neubebauung hat sich der Baubeirat bereits in vier
Sitzungen (am 17.09.2018, 04.06.2018, 09.04.2018, 14.01.2019) befasst und
hierbei jegliche Planung, die über den Altbestand hinausgeht, als nicht
genehmigungsfähig erachtet.
Unter dieser Prämisse hat der
beauftragte Architekt drei weitere Planungsvarianten erstellt, in denen die
Neubauten im Bereich des vorhandenen Gebäude-Ensembles situiert wurden. Diese wurden in der o. g. fraglichen
Sitzung des Baubeirats am 29.04.2019 vorgestellt. Unter den vorgestellten
Varianten entschied sich der Baubeirat für Variante 3 (zweigeschossiges
Wohngebäude mit angebautem eingeschossigen Wohnpavillon, siehe Anlage). Der
Neubau wurde hierbei 4 m von der bisherigen Grenzbebauung des Bestandsgebäudes
zurückgesetzt. Nachdem das Bestandsgebäude unmittelbar an eine stark
frequentierte Fuß- u. Radwegeverbindung angrenzt, sei eine Verbesserung der
beengten unübersichtlichen Grundstückszufahrt zu erwarten.
Hinsichtlich
der Dimensionierung der Baukörper wurde im Baubeirat vom Stadtplanungsamt
darauf hingewiesen, dass nur die bereits vorhandene Wohnfläche neu geplant
werden darf.
Im
Zusammenhang mit dem Abriss des Bestandsgebäudes wurde vom Vertreter der
Stadtheimatpflege im Baubeirat jedoch eine mögliche Denkmalschutzwürdigkeit des
sog. “Batzenhaus“ ins Gespräch gebracht. Es wurde daraufhin im Baubeirat
vereinbart, dass eine diesbezügliche Nachfrage beim Landesamt für Denkmalpflege
(LfD) erfolgen soll und daher die Aussage des LfD abgewartet werden muss.
Leider konnte von dem im LfD für die Qualifizierung von Baudenkmälern
zuständigen Mitarbeiter erst für den 01.08.2019 ein Ortstermin in Fürth
eingeräumt werden.
Auf Wunsch des
Eigentümers und einzelner Stadträte wird das Bauvorhaben vorab und
vorbehaltlich der Stellungnahme des LfD vorgestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Luftbild mit Lageplan
Anlage 2: Planvariante 3