Der Bauausschuss nimmt die ergänzende Vorlage zum Bauvorhaben Fuggerstraße zur Kenntnis und

stimmt dem Vorschlag 1 der Bauverpflanzung des Baumes Nr. 7 inkl. Sicherheitsleistung zu,

stimmt der Entfernung des Baumes Nr. 7 nach Ausgleichszahlung zu oder

beschließt, dass der Bauwerber eine entsprechende Konzeption zum Schutz der im

      Bauantrag als zu erhaltend dargestellten Bäume am westlichen Grundstücksrand entwickeln

      und vorlegen muss.


Zum Bauvorhaben Fuggerstr wurde bereits im BWA behandelt und auf Wunsch der Ausschussmitglieder vertagt und um erneute Beratung gebeten.

 

Seitens des Bauwebers wurden inzwischen ergänzend zwei Vorschläge unterbreitet.

 

Erster Vorschlag: Baumverpflanzung des Baumes Nr. 7

Der Bauwerber schlägt vor die Winterlinde (Nr.7) durch eine Verpflanzung zu erhalten. Eine entsprechende Stellungnahme einer ausführenden Firma liegt dem Beschlussvorschlag bei.

 

Hierzu kann nach Nachfrage beim Ordnungsamt festgestellt werden, das durch die Verpflanzung der Linde eine Chance zum Baumerhalt gesehen wird. Erfahrungen mit solchen Baumverpflanzungen sind jedoch unterschiedlich und lassen sich aber vereinfacht wie folgt zusammenfassen: Je größer der Stammumfang und umso „schwieriger“ der neue Standort, umso geringer ist der Anwachserfolg.

Der geplante neue Standort ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht optimal. Entgegen ihrem jetzigen freien Wuchsraum wird die Linde zukünftig in ein relativ enges Korsett gepresst. Sie wird der Wärmeabstrahlung der Straße (Feuerwehrzufahrt) und der Gebäude ausgesetzt sein und mit einen recht beengten Wurzelraum (Pflanzraum mit lediglich 5m Breite) am Rand des geplanten Kinderspielplatzes stehen.
Am geplanten Pflanzraum ist außerdem bereits eine Baumpflanzung aus dem Bauvorhaben Gallasstraße 43 (Freiflächenplan vom 22.05.2018) vorgesehen und über die Baugenehmigung entsprechend genehmigt; diese wäre dann abzulösen oder ein für die Baumverpflanzung aus naturschutzfachlicher Sicht geeigneterer Standort zu wählen.

 

Zusammenfassend kann aus den oben genannten Gründen der langfristige Erfolg der Baumverpflanzung nicht prognostiziert werden.

Um dieses Risiko abzusichern, ist durch den Bauwerber eine befristete Sicherheitsleistung für den Wert des Baumes nach der Baumschutzverordnung (6 x 1068€) zu hinterlegen (fachlich sinnvoller Zeitraum wäre dafür ca. 5 – 10 Jahre).

 

 

Zweiter Vorschlag: zusätzliche Ablöse in Höhe von 50.000 € bei vollständiger Entfernen des der Winterlinde (Baumes Nr. 7)

 

Der Bauwerber hat vorgeschlagen, eine zusätzliche Ablöse in Höhe von 50.000 € zu bezahlen. Mit dieser Ablöse könnten laut Bauwerber durch die Stadt Fürth an geeigneter Stelle zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Die angebotene Höhe der Ablösezahlung wird durch das RA allerdings als rechtlich bedenklich eingeschätzt und sollte nach Auffassung der Verwaltung nicht akzeptiert werden. Dieser Vorschlag scheidet daher aus.

 

 

Weitere Anmerkung des OA:

 

Weiterhin wird ergänzend zu den im Bauantrag als zu erhaltend dargestellten Bäume am westlichen Grundstücksrand darauf hingewiesen, dass deren Traufkronenbereich in einem geringen Umfang im Nordwesten durch das Gebäude bzw. die Terrassen und Balkonen überlagert wird.

Hierzu ist eine entsprechende Konzeption zum Schutz der Bäume (Pflegerückschnitt etc.) zu entwickeln und vorzulegen, um eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit und den Erhalt der Vegetation zu gewährleisten.

Da der Kronentraufbereich die natürliche Wuchsform und Ausbreitung eines Baumes abbildet, die auch nach Rückschnitten immer wieder eingenommen wird, wären ständige Schnittmaßnahmen notwendig um die geplante Ausdehnung dauerhaft zu sichern. Regelmäßige Schnittmaßnahmen können Bäume schwächen und sind Eingangspforten für Pilze, Bakterien und Fäulnis. In Zeiten von Klimawandel und sich immer stärker aufheizenden Städten sollte der langfristige Baumerhalt hohe Priorität haben. Außerdem zeigt die langjährige Erfahrung beim Vollzug der Baumschutzverordnung, dass Eigentümer, die zu stark von Baumschatten betroffenen sind, nachfolgend Anträge auf Befreiung von der Baumschutzverordnung stellen. Deswegen wäre aus naturschutzfachlicher Sicht das Maß der baulichen Nutzung von vornherein dem naturgegebenen Ausmaß der Bäume am Westrand des Grundstückes anzupassen und entsprechend zu reduzieren.

 

Aus Sicht des Baureferats / Stadtplanungsamt ist bei der vorliegenden Planung allerdings eine Reduzierung des Baukörpers an dieser Stelle städtebaulich schwierig. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Plan zur Verpflanzung