Betreff
Vorlage zum Antrag der Ausschussgemeinschaft FWF/FDP vom 10.06.2020 - Erbbaurecht
Vorlage
LA/0445/2020
Aktenzeichen
VI-23-IM-Beu
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag, größere, stadteigene Flächen für Wohnzwecke in Erbpacht zu vergeben, wird abgelehnt.


Die Stadt Fürth verfügt im Allgemeinen nicht mehr über größere, stadteigene Flächen für Wohnzwecke.

 

Einzig im Bereich des Baugebietes westlich des Magnolienweges in Burgfarrnbach kann die Stadt Fürth voraussichtlich in absehbarer Zeit Wohnbauplätze zur Verfügung stellen. Für den Erwerb der Baugrundstücke wurde ein höherer einstelliger Millionenbetrag aus der Grundstücksrücklage entnommen. Diese Entnahme sollte zeitnah refinanziert werden.

 

Mit der vermehrten Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken entsteht ein relativ hoher, dauerhafter Verwaltungsaufwand (Prüfung beim Weiterverkauf von Erbbaurechten, Indexierung der Erbbauzinsen etc.) verbunden, der die Schaffung von zusätzlichen Stellen erforderlich machen würde. Auch aus diesem Grund sollte von einer Vergabe von Bauplätzen im Wege von Erbbaurechtsverträgen abgesehen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: