Betreff
Stellenplan Rf. VI / ISB - Digitale Entwicklung der inhabergeführten Geschäfte und Dienstleister in der Innenstadt
Vorlage
OrgA/0189/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
  1. Die 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051, SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr 9b, wird in eine 1 (Vollzeit-) Stelle umgewandelt. Der Vermerk „kw-0,5 31.12.2022“ bleibt erhalten.

 

  1. Die (Vollzeit-) Stelle 80050, Zuarb. Innenstadtbeauftr., EGr 6 wird in eine
    0,4 (Teilzeit-) Stelle umgewandelt.

 


Zum Stellenplan 2021 hat das Rf. VI / ISB folgende Anträge gestellt:

 

Nr.

Stelle

Bezeichnung

Antrag

1

80051

(Tz 0,5)

SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr 9b, Vermerk „kw-31.12.2022“

Umwandlung in eine 0,77 (Teilzeit-) Stelle und Wegfall des kw-Vermerks

2

80050

Zuarbeit für Stabstellen im Wirtschaftsreferat, EGr 6

Umwandlung in eine 0,5 (Teilzeit-) Stelle

 

Die eingehende Begründung des Referates VI kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Mit Verfügung vom 27.07.2020 sowie Mail vom 12.08.2020 hat das Referat VI um eine vorzeitige Entscheidung und um eine Modifikation der Ursprungsanträge (siehe ebenfalls Anlage 1) gebeten.

 

Die 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051 „SB digitale Entwicklung in der Innenstadt“, EGr 9b FGr 2 wurde mit Stadtratsbeschluss vom 19.12.2018 zur Stärkung des Einzelhandels in der Fürther Innenstadt neu geschaffen.

Aufgrund der rasanten Zunahme des Online-Handels wurde damit den Einzelhändlern eine Informations- und Beratungsmöglichkeit geboten, um ihre Angebote online darzustellen und zu vermarkten. Es wurde davon ausgegangen, dass das Projekt bis Ende 2022 beendet sein wird. Aus diesem Grund wurde an der Stelle ein Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2022“ angebracht.

 

Bereits seit geraumer Zeit steht der stationäre Einzelhandel vor großen Herausforderungen. Aufgrund des geänderten Kaufverhaltens der Bevölkerung hin zum vermehrten Onlinekauf, ist es mittlerweile unabdingbar geworden, dass mittels stets neuen Innovationen und kreativen Lösungen die Innenstädte für die Konsumenten attraktiv bleiben müssen.

 

Die Corona-Krise hat die Situation für die Innenstadtläden nochmal weiter verschärft. Die digitale Entwicklung und Unterstützung der inhabergeführten Geschäfte und Dienstleister in der Innenstadt hat daher auch weiterhin eine hohe Priorität.

Dies setzt wiederum voraus, dass neue Geschäftskonzepte und Ideen entwickelt und umgesetzt werden müssen, um die Innenstadt weiterhin lebendig und stark frequentiert halten zu können. Hierbei ist ein ständiger Dialog und konstruktiver Austausch mit den Geschäftsinhabern ein wichtiger Erfolgsfaktor.

 

Mit Hilfe der Stelle 80051 konnten mittlerweile schon einige grundsätzliche Maßnahmen (Instagram, Facebook, Online-Gutscheine, Handelsschulungen, Google-Optimierungen) umgesetzt werden. Weitere wichtige Projekte, wie beispielsweise die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Stadtbesucher durch die Anbindung an Leitsysteme für mobile Endgeräte oder der Aufbau lokaler Marktplätze, sollen folgen.

 

Ergebnis:

Der Antrag ist schlüssig begründet und stellt sehr deutlich u.a. auch auf die aktuell außerordentlich schwierige Lage für die Fürther Innenstadt ab. Der beantragte Mehrbedarf der Stelle 80051 wird daher anerkannt.

 

OrgA empfiehlt die Umwandlung der 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051, SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr 9b, in 1 (Vollzeit-) Stelle.

 

Da für den Wegfall des kw-Vermerks keine Kompensation angeboten wurde und die Projektstelle darüber hinaus noch bis zum 31.12.2022 bewilligt ist, hat der Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2022“ am bisherigen 0,5 Stellenanteil weiterhin Bestand.

 

Kompensation für die Erhöhung des Stellenumfanges der Stelle 80051

 

Die Mehrkosten für die Umwandlung der 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051 in 1 (Vollzeit-) Stelle belaufen sich auf 33.600 €.

Zur Kompensation für die Erhöhung des Stellenumfanges wird die Umwandlung der (Vollzeit-) Stelle 80050, Zuarbeit für Stabstellen im Wirtschaftsreferat, EGr 6, in eine (Teilzeit-) Stelle angeboten.

Aufgrund der schwierigen Situation, in welcher sich der stationäre Einzelhandel derzeit befindet, ist es aus OrgA Sicht nachvollziehbar, wenn vom Wirtschaftsreferat zukünftig der Schwerpunkt auf die digitale Neuausrichtung gelegt wird. Im Gegenzug muss die Zuarbeiter Stelle im entsprechenden Umfang reduziert werden. Hierzu ist es erforderlich, die (Vollzeit-) Stelle 80050 in eine 0,4 (Teilzeit-) Stelle umzuwandeln. 

 

Ergebnis:

OrgA empfiehlt daher die Umwandlung der (Vollzeit-) Stelle 80050, Zuarb. Innenstadtbeauftr., EGr 6, in eine 0,4 (Teilzeit-) Stelle.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

33.600

 

nein

X

ja

33.600

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Anträge Rf. VI