Betreff
Sachstandsbericht Verwaltungsstreitsache Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen Freistaat Bayern wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Fürth
Vorlage
OA/0415/2020
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Im Oktober 2019 hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen der Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Fürth Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Die Stadt Fürth ist Beigeladene in dem Verfahren.

 

Gegenstand der Klage sind die zu hohen Stickstoffdioxidwerte aus Berechnungen des Landesamtes für Umwelt vom Mai 2018 in der Erlanger Straße sowie der Schwabacher Straße in Fürth (die Verwaltung hat im Umweltausschuss darüber informiert).

 

Im Folgenden wurden in Abstimmung mit Referat III / Rechtsamt (RA), Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) und Straßenverkehrsamt (SVA), Referat V / Stadtplanungsamt (SpA), Verkehrsplanung (Vpl) sowie der Regierung von Mittelfranken, dem Landesamt für Umwelt und der Landesanwaltschaft Bayern, Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes und zur Reduktion der Umweltbelastungen in entsprechenden Straßenabschnitten zusammengetragen und dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof übermittelt.

 

Das Landesamt für Umwelt hat in diesem Zuge neue Modellberechnungen der Grenzwerte der 39. BImSchV (insbesondere Stickstoffdioxid) durchgeführt. Danach liegen die für die Schwabacher Straße ermittelten Werte für das Bezugsjahr 2019 zwischen 31 µg/m³ und 37 µg/m³ unter dem seit 01.01.2010 gültigen Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³. In der Erlanger Straße liegt die vom LfU berechnete Stickstoffdioxidbelastung im Straßenabschnitt von Friedenstraße bis Am Karlberg bei 48 µg/m³ und damit oberhalb des Grenzwertes.

 

Das Landesamt für Umwelt hat basierend auf aktualisierten Eingangsdaten (Verkehrsaufkommen, Bebauungshöhe, Porosität, Stickstoffmonoxid (NO)-Vorbelastung, NO2-Zusatzbelastungen) für den noch mit zu hohen NO2-Werten betroffenen Straßenabschnitt in der Erlanger Straße weitere Berechnungen durchgeführt. Es wurde zudem prognostiziert, wann in der Erlanger Straße von einer Grenzwerteinhaltung auszugehen ist. Der NO2-Jahresmittelwert beträgt danach im Jahr 2020 43 µg/m3 und im Jahr 2021 noch 42 µg/m3. Im Jahr 2022 kann er dann mit 40 µg/m3 eingehalten werden.

 

Unterstützt werden diese neuen Berechnungen durch die vom Büro Müller BBM im Auftrag des LfU durchgeführten Stickstoffdioxid-Passivsammlermessungen. Diese sind für die ersten zwei Quartale 2020 bereits ausgewertet und werden im Folgenden dem Umweltausschuss zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 1).

Für die Erlanger Straße lag der gemittelte NO2-Messwert an den Messstellen bei 33 µg/m3 und 34 µg/m3 und in der Schwabacher Straße bei 32 µg/m3 und 30 µg/m3. An den übrigen Messstellen liegen die Messergebnisse gleichfalls unter dem Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3. Auch wenn für die Beurteilung der Grenzwerteinhaltung der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert nach § 3 Abs. 2 der 39. BlmSchV maßgeblich ist, liefern die Quartalswerte Anhaltspunkte für die Höhe der Belastung.

 

Weitere Berichterstattung erfolgt im Umweltausschuss Anfang des Jahres 2021 nach Auswertung des gesamten Jahres 2020.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: