1. Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Beschlussvorschlag A:
Die Einleitung von Bauleitplanverfahren, die auf die
Festsetzung eines Sondergebietes für einen Solarpark abzielen, kann für die
Grundstücke Fl. Nrn. 694 und 693 (Teilfläche) Gem. Sack
auf Grund der aktuellen Grundlagen nicht in Aussicht gestellt werden.
Beschlussvorschlag B:
Die Einleitung von Bauleitplanverfahren, die auf die Festsetzung eines Sondergebietes für einen Solarpark abzielen, kann für die Grundstücke Fl. Nrn. 694 und 693 (Teilfläche) Gem. Sack
wird im Zuge der
Überarbeitung des Standortkonzepts nochmals im Einzelfall geprüft.
Über die Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren wird erst nach
Konkretisierung des Vorhabens und Vorlage der Ergebnisse entschieden.
Der Eigentümer
der Flurstücke Nrn. 694 und 693 (Teilfläche) Gemarkung Sack, zusammen circa 1,1
Hektar, möchte auf seinen Grundstücken südlich von Steinach eine
Freiflächenphotovoltaikanlage (FPV) errichten (in der Abb. 1 rot umrandet). Der
Vorhabenbereich ist planungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Privilegierung nicht gegeben, da sie ihrem Wesen nach nicht an den Außenbereich gebunden sind. Auch eine Zulassung als sonstige Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB wird in der Regel wegen der Veränderung des Landschaftsbildes und der damit nicht von vornherein gegebenen Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen ausscheiden.
Demnach können die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit von größeren gebäudeunabhängigen PV-Anlagen nur im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanänderung und V+E-Verfahren) geschaffen werden.
Sowohl auf kommunaler Ebene als
auch seitens der Bundesregierung gilt die politische Zielvorgabe, dass
Photovoltaikanlagen vorrangig auf Dächern oder an Gebäuden errichtet werden
sollen. Im Einzelfall kann aber auch die Möglichkeit der Situierung von
großflächigen Freiflächensolaranlagen (sogenannten Solarparks) an hierfür
verträglichen Standorten in Betracht gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der
Stadtrat in seiner Sitzung am 25.05.2011 die Verwaltung damit beauftragt, aufzuzeigen, wo sich im
Stadtgebiet landschafts- und stadtbildverträgliche Standorte für großflächige
Photovoltaikanlage
befinden.
Das vom Stadtplanungsamt im Jahr
2011 erarbeitete Standortkonzept weist außenbereichsverträgliche
Standorte für großflächige PV-Anlagen grundsätzlich nur entlang von Autobahnen
und Schienenwegen aus und schränkt deren Eignung aufgrund weiterer
städtebaulich relevanter Ausschlusskriterien (u. a. Naturschutz, Siedlungsnähe)
ein.
Dennoch soll gemäß Beschluss des
Bau- und Umweltausschusses jeder Antrag zur Errichtung eines Solarparks
individuell geprüft werden, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu
können.
Zur Prüfung des hier beantragten
Standortes für die Errichtung eines Solarparks ist folgendes festzustellen:
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Fürth ist der fragliche Bereich südlich von
Steinach als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt; ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht
nicht. Planungsrechtlich ist der Bereich dem Außenbereich nach BauGB
zuzuordnen.
Der FNP weist in diesem Bereich ferner auf das mögliche Vorhandensein eines Bodendenkmals (Siedlung der
Urnenfelder- und der Hallstattzeit, Aktennummer D-5-6431-0071) hin, welches
sich vom südlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Steinach über mehrere hundert
Meter bis etwa zum Bisloher Entwässerungsgraben erstreckt.
Darüber hinaus tangiert der östliche Teil des Vorhabenstandortes die sogenannte
S-Bahn-Verschwenktrasse, deren
geplante Trassierung den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zu
entnehmen ist (siehe Abb. 2). Anzumerken ist hierbei, dass der seinerzeit
ergangene Planfeststellungsbeschluss durch das Bundesverwaltungsgericht zwar
für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben wurde,
weil die Verfahrensmängel möglicherweise durch ein ergänzendes Verfahren
behoben werden können.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 328b „Wäsig / Stadelner Hard“ und Nr. 390 b „Nordöstlich Ortsteil Steinach“ im Bereich der sog. Verschwenktrasse hatte die DB bereits mit Hinweis auf die Planungskollision und die geltende Veränderungssperre gemäß § 19 AEG Normenkontrollklage angekündigt, sollten die o. g. Bebauungspläne in Kraft gesetzt werden. Mit gleichem Einwand wäre auch hier im Falle der Einleitung von Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Solarparks im Planungsbereich der DB zu rechnen. Ob es gegebenenfalls durch den Vorhabenträger beabsichtigt ist, den von der DB überplanten Bereich bei der Vorhabenplanung des Solarparks auszunehmen, ist nicht bekannt.
Abb. 2: Lage mit S-Bahn-Verschwenktrasse
Bezüglich des von der Stadt Fürth
im Jahr 2011 beschlossenen Standortkonzeptes für die Ermittlung geeigneter
Flächen für „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ ist schließlich festzustellen,
dass die vorliegend beantragte PV-Anlage einerseits
·
außerhalb der
bevorzugten Eignungsbereiche entlang von Verkehrswegen
und andererseits
·
innerhalb der von
PV-Freiflächenanlagen frei zu haltenden Pufferzone zu Siedlungsgebieten liegt (siehe
Abb. 3).
Insofern stünde das Vorhaben nicht im Einklang mit den
seinerzeit formulierten städtebaulichen Zielvorstellungen. Beschlossen wurde
seinerzeit, nach Möglichkeit nur vorbelastete Standorte für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen heranzuziehen und Landschaftsschutzgebiete
sowie landwirtschaftliche Flächen -bis auf Ausnahmefälle- auszunehmen.
Es wäre grundsätzlich zu prüfen, ob das vorhandene Stadtortkonzept nach fast 10 Jahren noch in allen Teilen aktuell ist oder diese nicht überprüft werden sollte. In diesem Zuge könnten auch das hier beantragte Bauvorhaben nochmals überprüft werden.
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Standortkonzept, Karte „Siedlungsgebiete mit
Pufferzone“
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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