Entfällt da Kenntnisnahme
I.
Die
Stadt Fürth ist nach § 47 BImSchG i.V. mit der EU-Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 verpflichtet, einen
Lärmaktionsplan zur Minderung von Straßenlärm zu erstellen und im fünfjährigen
Turnus fortzuschreiben.
In
der Sitzung des Umweltausschusses vom 07.02.2020 wurde die Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes beschlossen.
Die gesetzlich erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung auf
der Basis einer Beschreibung aller Lärmschwerpunkte fand in der Zeit von 06.04.
– 15.05.2020 statt. Die Befragung verzeichnete über 580 Teilnahmen (überwiegend
online), von denen 420 komplett oder teilweise auswertbar waren. Die Auswertung
dieser Befragung ist im Kapitel Nr. 5.2 des vorliegenden Entwurfes
zusammengefasst dargestellt. Ausführlich können die Beiträge in der Anlage 2
eingesehen werden.
Die Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden soweit möglich in die Maßnahmenvorschläge zu den Lärmschwerpunkten eingearbeitet. Im Einzelnen sind sie im Anhang zur Vorlage einzusehen.
Im Laufe des Oktobers 2020 findet eine öffentliche Versammlung statt, um den Lärmaktionsplan vorzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, darüber zu diskutieren und Fragen dazu zu stellen. Der Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Der endgültige Lärmaktionsplan soll voraussichtlich im Umweltausschuss am 10.12.2020 erneut behandelt und in der Stadtratssitzung am 16.12.2020 zum Beschluss vorgelegt werden.
Anschließend muss noch das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken eingeholt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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TöB-Stellungnahme zum Vorabzug, 1151 LAP Fürth Entwurf