Betreff
Hochstraße - Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz vor Verkehrslärm
Vorlage
SVA/0246/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h in der Zeit von 20 – 6 Uhr in der Hochstraße wird auf Dauer angeordnet


Die Hochstraße ist als Lärmschwerpunkt 6 Bestandteil des Lärmaktionsplanes der Stadt Fürth. Als mögliche Maßnahme zur Minderung des Verkehrslärms ist darin ein Verkehrsversuch zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in den Nachtstunden grundsätzlich vorgesehen.

In der Sitzung vom 15.11.2019 hat der Verkehrsausschluss beschlossen den entsprechenden Verkehrsversuch durchzuführen. Durch das Straßenverkehrsamt wurde infolgedessen am 17.01.2020 die verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen.

Durch das Stadtplanungsamt und das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) wurde der Verkehrsversuch messtechnisch begleitet. Aus der beiliegenden Verfügung des OA geht hervor, dass zunächst nur eine Lärmminderung um 1,6 dB(A), anstatt der erhofften 3 dB(A), erzielt werden konnte, was u.a. damit zu begründen ist, dass die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit noch bei 42 km/h lag.

Da die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsreduzierung bei den Verkehrsteilnehmern erfahrungsgemäß ein längerer Prozess ist, ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgeschwindigkeit noch weiter reduzieren wird, was eine weitere Lärmreduzierung mit sich bringen wird.

Im Sinne des Anwohnerschutzes vor Lärmbelästigung sollte die etablierte Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h in der Zeit von 20 – 6 Uhr in der Hochstraße auf Dauer beibehalten werden. Der Verkehrsversuch ist daher in eine Daueranordnung umzuwandeln.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: