Betreff
Friedensanlage - Freigabe eines Grünanlagenweges für den Radverkehr - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0115/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und lehnt eine Freigabe der Grünanlagenwege für den Radverkehr aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

 

Der in Ost-West-Richtung verlaufende Querweg von der Alten Reutstraße zum Ulmenweg wird nicht als kombinierter Fuß- und Radweg ausgebaut und gewidmet.

 

Alternativbeschluss:

 

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt das Baureferat, die Kosten für den Ausbau des bestehenden Grünanlagenweges von der Alten Reutstraße zum Ulmenweg zu ermitteln und zum Haushalt 2022 zu melden.

 

Die Maßnahme ist zu gegebener Zeit dem Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung vorzulegen.


Bestehende Situation

In der Friedensanlage bestehen einige Grünanlagenwege, die zum Teil asphaltiert, zum Teil als wassergebundene Decken ausgebildet sind. Grünanlagenwege sind grundsätzlich kein öffentlich gewidmeter Straßenraum in der Verantwortung des Tiefbauamts und fallen als solche in die Zuständigkeit des Grünflächenamts und unter die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth.

 

Gemäß Grünanlagensatzung § 4 Nr. (6) e) ist es in Grünanlagen untersagt „außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Wege und Plätze Fahrrad zu fahren (…)“. Vom beim Straßenverkehrsamt angesiedelten Kommunalen Verkehrs- und Ordnungsdienst werden Verstöße gegen die Grünanlagensatzung geahndet.

 

Tatsächlich werden aber die Grünanlagenwege in der Friedensanlage stark von Fahrradfahrern benutzt und insbesondere der in Ost-West-Richtung verlaufende Wege von der Alten Reutstraße zur Ulmenstraße (in der Anlage farbig markiert) ist sehr stark von Fahrradfahrern frequentiert. Der Kommunale Ordnungsdienst hat dies in der Vergangenheit immer wieder mit einzelnen Geldbußen sanktioniert.

 

Aus der Referentenrunde haben die Referate III und V den Auftrag erhalten, eine mögliche Freigabe der Querverbindung zwischen Alte Reutstraße und Ulmenstraße für den Radverkehr zu prüfen und dem Bau- und Werkausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Freigabe für den Radverkehr

Zur Prüfung einer möglichen Freigabe für den Radverkehr haben sich Vertreter des Straßenverkehrs- und des Grünflächenamts vor Ort getroffen. Das SVA stellte hierbei fest:

 

Der in Rede stehende Weg ist derzeit nicht asphaltiert, sondern als wassergebundene Decke (Schotterweg) ausgeführt. Beleuchtung entlang des Weges gibt es nicht. Allerdings stehen dort große Laubbäume, deren Laub im Herbst für Rutschglätte sorgen kann. Winterdienst wird nicht durchgeführt.

 

In einer Gefällestrecke kreuzt der Weg einen weiteren Weg der Friedensanlage. Die Sichtbeziehungen sind dort aufgrund dichten Buschwerks denkbar schlecht. Im Fall einer Freigabe müssten hier zunächst Rückschnitte oder ggf. Rodungen erfolgen, um ein ausreichendes Sichtdreieck zu gewährleisten.

 

Bei einer Freigabe des Weges für den Radverkehr kämen auf das Grünflächenamt steigende Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu, die derzeit wohl schwer zu erfüllen sind.

 

Seitens SVA und GrfA wir daher angeregt, zunächst durch das Referat V prüfen zu lassen, ob eine Ertüchtigung des Weges realisiert werden kann.

 

Übereinstimmend wurde daher seitens GrfA und SVA eine Freigabe für den Radverkehr in der derzeitigen Form abgelehnt:

 

In Ergänzung teilte das SvA am 22.09.2020 mit, dass es in KW 39 zu einem Verkehrsunfall in der Anlage kam, bei dem eine sehbehinderte Person durch einen Radfahrer bzw. eine Radfahrerin angefahren wurde und hierbei der Taststock der sehbehinderten Person zerstört und der Mann zu Boden gestoßen wurde. Der Verursacher bzw. die Verursacherin des Unfalls flüchtete.

 

Das SvA ergänzt: Der Vorfall macht deutlich, dass der Weg durch die Anlage für ein Miteinander von Radfahrenden und Fußgängern nicht geeignet ist. Wenn der Wunsch besteht, den kürzesten Weg durch die Anlage für den Radverkehr freizugeben, führt an einer baulichen Lösung kein Weg vorbei.

 

Ausbau als (öffentlich gewidmeter) Fuß und Radweg

 

Um den Grünanlagenweg für den Radverkehr freizugeben - sei es als offizieller Fuß- und Radweg im öffentlichen Straßenraum oder weiterhin als Grünanlagenweg, auf dem Radfahren gestattet ist – müssten folgende baulichen Maßnahmen auf einer Gesamtlänge von ca. 200 m durchgeführt werden:

 

·         Verbreiterung von derzeit 2,50 m auf 3,50 bis 4,00 m

·         Austausch der wassergebundenen Wegedecke gegen Asphalt

·         Beleuchtung der Radwegeverbindung

·         Entschärfung der Einmündungen, Querungen und der Gefällestrecke durch Rücknahme der Vegetation

 

Nach Ansicht des Stadtplanungsamtes sollte die Friedensanlage eine dem Fußgänger vorbehaltene Anlage bleiben und rät daher vom Ausbau der Querverbindung ab. Das SpA weist zudem darauf hin, dass der letzte Abschnitt der Wegeverbindung ein starkes Gefälle aufweist, dies mache es erst recht gefährlich für Fußgänger (mit und ohne Behinderung). Wie in Anlage 02 dargestellt, verweist das SpA/Vpl zudem auf die vorhandenen Alternativen für den Radverkehr, die keinen wesentlichen Zeitverlust darstellen.

 

Nachdem die Friedensanlage Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes ist, wurde das Ordnungsamt ebenfalls an den Überlegungen zum Ausbau der Ost-West-Verbindung beteiligt. Das OA nimmt zu den Überlegungen wie folgt Stellung:

 

Das OA/U lehnt den Ausbau der Querverbindung aus naturschutzfachlichen Gründen ab. Die Friedensanlage ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Rednitz-, Pegnitz- und Regnitztalsystem“, ein wertvoller Natur- und Erholungsraum und muss daher vorrangig als Rückzugsgebiet für Mensch und Tier dienen. Eine stärkere Versiegelung, sowohl durch die Verbreiterung als auch durch die Asphaltierung des Grünanlagenweges, wird aus naturschutzfachlicher Sicht negativ gesehen. Asphaltierte Wege haben aufgrund ihrer Isolations- und Trennwirkung negative Auswirkungen auf unsere Tierwelt, insbesondere auf Kleinstfauna wie Insekten und Kriechtiere. Daneben müssten für neue Sichtachsen im Zuge des Wegeausbau Rückschnitte und ggf. Rodungen von Gehölzen und Bäumen erfolgen, wodurch weitere Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden würden. Zuletzt hätte eine Beleuchtung nachteilige Effekte aus artenschutzrechtlicher Sicht, v.a. für Fledermäuse und Insekten. Zusammengenommen schädigen diese Maßnahmen die Natur, weshalb die für den Ausbau erforderliche Erlaubnis gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 LSchV nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Der Naturschutzbeirat hat sich in seiner Sitzung am 20.10.2020 dieser Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde angeschlossen und den Ausbau der Querverbindung als offizieller Fuß- und Radweg einstimmig abgelehnt.

 

Auf die vom Ordnungsamt ohne konkreten Anlass übermittelte allgemeine Verfügung vom 27.10.2020 zum Thema „Radwegeförderung und –ausbau aus naturschutzfachlicher Sicht“ wird verwiesen (s. Anlage 3).

 

Zusammenfassend ist seitens der Verwaltung der beiden beteiligten Referate festzustellen, dass sowohl eine Freigabe des Verbindungsweges für den Radverkehr als kurzfristige Maßnahme als auch der künftige Ausbau als Fuß- und Radweg als nicht sinnig erachtet wird und die bestehende Situation der Friedensanlage als den Fußgänger vorbehaltene Grün- und Erholungsanlage beibehalten werden sollte.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o.A.

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 01 - Lageplan mit Kennzeichnung der Wegeverbindung M 1:2.000

Anlage 02 – Übersicht Alternativen (Quelle:SpA/Vpl)

Anlage 03 – Ref. III/OA/U Radwegeförderung und –ausbau aus naturschutzfachlicher Sicht