Der Bauausschuss stimmt der Stellplatzablöse von 3 Kfz-Stellplätzen zu.
Der Antragsteller beabsichtigt im EG des Vordergebäudes die
Nutzungsänderung vom einem Laden zu einem Kosmetikstudio. Gleichzeitig plant er
den Ausbau des Dachbodens zu 1 Wohnung.
Ebenso will er im rückwärtigen Gebäudeteil die jetzige Lagernutzung als 1 Wohnung ausbauen.
Mit den o.g. Baumaßnahmen entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 3 Kfz, diese Stellplätze kön-nen weder auf dem Baugrundstück noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaf-fung von zusätzlichem Wohnraum im bestehenden Gebäude ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Die zusätzliche Herstellung von zusätzlichen Wohneinheiten im innerstädtischen Bereich wird zur langfristigen Sicherung des Denkmals und des Gebietscharakters befürwortet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan