Betreff
Verlängerung des gemeinsamen Rad-/Fußweges zwischen Röllingersteg und Mainaugraben
Vorlage
SpA/0905/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Verkehrsversuch mit Trennung der Verkehrsarten durchzuführen (Variante 2) und dem BWA anschließend zu berichten.

 

Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, die Machbarkeit des Ausbaus des bisher geschotterten Weges (Variante 1 B) im Hinblick auf die ökologischen, naturschutz- und artenschutzrechtlichen Aspekte zu prüfen, Lösungsansätze für einen vertretbaren Ausbau zu entwickeln und dem BWA das Ergebnis zu berichten.

 


Die Wegeführung im Pegnitztal zwischen Röllingersteg und Quellensteg (bzw. Mainaugraben) wurde von verschiedenen Seiten hinterfragt: Resultierend aus dem vor kurzem erfolgten Ausbau und der Verbreiterung des Rad-/Fußweges zwischen Karl- und Röllingersteg (2020) ist der Wunsch in der Öffentlichkeit entstanden, den Weg in Richtung Nürnberg baugleich fortzusetzen. Die Fortsetzung bezieht sich auf den geschotterten Fußweg entlang der Pegnitz, ufernah der renaturierten Flussschleife.

 

Eine weitere Forderung war, beide Verkehrsarten (Rad, Fuß) voneinander zu trennen und zukünftig auf eigenen Wegen zu führen (Radfahrer auf dem oberen, asphaltierten Weg). Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern sollen so vermieden werden.

 

Straßenverkehrsrechtlich ist eine Trennung beider Verkehrsarten möglich. Eine Beschränkung des oberen Weges für den Radverkehr würde rechtlich machbar sein, da für Fußgänger mit dem unteren Schotterweg eine Alternative besteht.

 

Mit dem Ziel, eine sinnvolle Führung für Rad- und Fußgänger zu entwickeln und gleichzeitig dem Wunsch nach einer komfortablen Fortsetzung des Weges Richtung Stadtgrenze Fürth-Nürnberg nachzukommen, wurden von der Verwaltung verschiedene Varianten instruiert und abschließend einander gegenübergestellt. (vgl. Anhang).

 

Unabhängig davon, ob bei Trennung beider Verkehrsarten RadfahrerInnen nun den oberen oder unteren Weg nutzen sollen, wird sich eine Trennung aber wohl schwer oder gar nicht durchsetzen lassen und aller Voraussicht nach auch wenig Akzeptanz seitens der Nutzer erfahren. Dies wird von Straßenverkehrsamt, Polizei und Stadtplanungsamt einhellig angenommen.

 

Ein Ausbau des unteren Wegs wird aus naturschutzrechtlicher Sicht eher aufwendig eingeschätzt und seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kritisch gesehen wird. Statt Asphalt sollte hier laut der UNB eine ungebundenen Mineralstoffgemischdecke zum Einsatz kommen, um eine weitere ökologische Barriere zu vermeiden. Dies würde jedoch den Komfort für Nutzer einschränken.

 

Sowohl ADFC als auch Polizei plädieren für einen Versuch der Trennung und Führung der RadfahrerInnen und FußgängerInnen auf dem apshaltierten nördlichen Weg (Variante 2).

 

Aufgrund dessen, dass sowohl vor als auch nach diesem Abschnitt bisher ein gemeinsamer Fuß- und Radweg anschließt, erscheint es auch verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll, auch diesen Abschnitt als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu führen. Es könnte so eine einheitliche Führung von Stadeln bis zur Stadtgrenze hergestellt werden. Mittelfristig ist daher ein Ausbau des Schotterwegs zu einem deutlich breiteren Geh- und Radweg (zu Lasten der von der UNB vertretenen Belange) wünschenswert und als eine qualitative Verbesserung insbesondere der Rad- aber auch der FußgängerInnenführung absolut zu begrüßen (Variante 1 B). Die natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte wären dann über eine saP sowie den entsprechenden Ausgleich zu errechnen bzw. zu kompensieren. Eine zeitnahe Realisierung ist jedoch aufgrund der Personalsituation nicht absehbar.

 

Seitens der Verwaltung wird, sollte auf bauliche Anpassungen und insbesondere den Ausbau des Schotterweges verzichtet werden, keine der Trennungsvarianten aufgrund der vermutlich geringen Akzeptanz als nachhaltig vorteilhaft eingestuft; aus fachlicher Sicht sollte insofern, wenn bauliche Änderungen nicht umgesetzt werden können, der Bestand beibehalten werden.

 

Verkehrsversucht im ersten Schritt

Um dennoch kurzfristig eine Komfortverbesserung für den Radverkehr zu erproben, kann die vorgenannte Variante 2 (Radverkehr auf dem vorhandenen asphaltierten Weg und Fußverkehr auf dem geschotterten Weg) im Rahmen eines Verkehrsversuchs kurzfristig ohne bauliche Maßnahmen, lediglich mit Beschilderung erfolgen. Dies entspricht auch dem Vorschlag der Polizei und des ADFC.

 

Im Anschluss ist dem BWA zu gegebener Zeit, spätestens im Herbst 2021 zu berichten.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Variantenvergleich_Wiesengrund_20210113.pdf