Betreff
Kindertagesbetreuung - Rückerstattung der Elternbeiträge entlang des Beitragsersatzes
Vorlage
JgA/0514/2021
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Stadt Fürth beteiligt sich an den Kosten für den Beitragsersatz für freie Träger für die Monate Januar bis einschl. März 2021.

 

Die Stadt Fürth erstattet für städtische Kindertageseinrichtungen und für die Tagespflege die Elternbeiträge für die Monate Januar bis einschl. März 2021 entlang der geltenden rechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.

 


Der Freistaat Bayern hat beschlossen, den Trägern von Kindertageseinrichtungen das Angebot eines Beitragsersatzes zu machen, wenn diese im Gegenzug auf die Elterngebühren verzichten.

Schon für April bis Juni 2020 gab es eine solche Regelung. Ein Unterschied zu der diesjährigen Regelung besteht in der Forderung des Freistaates, die Kommunen müssten sich mit ca. 30% an den Kosten beteiligen. Zudem gibt es in der aktuellen Fassung eine Bagatellgrenze von bis zu 5 Tagen, an denen die Einrichtung besucht werden konnte und dennoch eine Berechtigung für die Erstattung der Elternbeiträge besteht. Eine nicht ganz unbedeutende und aktuell noch diskutierte Änderung ist, dass auf das etwaig für diese bis zu 5 Tage angefallene Essensgeld auch verzichtet werden soll, die Eltern also keinen Beitrag zahlen müssen.

 

1. Beitragsersatz für freie Träger: Auswirkungen für die Kommune

 

Eine präzise Berechnung des Kostenaufwandes fällt aktuell noch schwer, da abzuwarten ist, wie viele Kinder die Notbetreuung mehr als 5 Tage in Anspruch genommen haben. Eine entsprechende Eingabemöglichkeit für das Computerabrechnungssystem KiBiG.web lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor. Zudem müssen die Anteile der Kinder aus „Häusern für Kinder“, die den jeweiligen Betreuungsformen Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort zuzuordnen sind, grob geschätzt werden.

 

1.1 Belegung entlang der Notbetreuung freier Träger

 

Gemessen am Höchstwert entlang der Verwaltung über KiBiG.web zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials kann für den Monat Januar von folgenden geschätzten max. Belegungszahlen in den Kindertageseinrichtungen freier Träger ausgegangen werden:

 

Kinderkrippen: 58 %

Kindergärten:                    40 %

Kinderhorte:                      23 %

 

Eine Berechnung anhand der monatlichen Durchschnittsbelegung von ca. 30% für alle Einrichtungsformen würde die Gefahr bergen, zu niedrige Werte auszuweisen. Somit dienen die, durch die freien Träger hinterlegten Höchstwerte als Berechnungsgrundlage für die maximalen Belastungen, die auf die Stadt Fürth zukämen.

Nicht sichergestellt werden kann, dass alle Träger - trotz entsprechendem Aufruf des Sozialministeriums (StMAS) - die Eintragungen verlässlich und vollständig vorgenommen haben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung einen Aufschlag von 20% auch wegen etwaiger Übertragungslücken und Fehler einkalkuliert.

 

1.2 Höhe des städt. Anteils entlang des Beitragsersatzes

 

Ausgehend davon, dass jeder Träger das Angebot zum Beitragsersatz annimmt, kommt die Verwaltung auf Basis der in Punkt 1.1 beschriebenen Annahmen zu einem Kostenaufwand in Höhe von 70.416 € (pro Monat), bei 2 Monaten ergibt sich eine maximale Belastung von 140.832 €. Die Kalkulationstabelle liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 bei.

 

2. Verzicht auf Elterngebühren in städt. Kindertageseinrichtungen: Auswirkungen für die Stadt Fürth

 

Bei dem Beitragsersatz im Jahr 2020 war die Stadt Fürth angesichts der Regelungen der eigenen Satzung ohnehin in der Verpflichtung zur Erstattung, sofern entlang des Betretungsverbotes keine Berechtigung zur Notbetreuung bestand.

Seit dem 16.12.2020 sind die Kindertageseinrichtungen offiziell geschlossen, es gibt aber für Eltern die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die Berechtigung ergibt sich aus verschiedenen Gründen, ein Nachweis (z.B. vom Arbeitgeber) ist für die Inanspruchnahme nicht erforderlich. Somit steht die Kindertagesbetreuung an sich (bei Bedarf) zur Verfügung, was die Rechtslage nicht so eindeutig macht wie im Zeitraum April-Juni 2020. Auch das Rechtsamt äußerte auf Anfrage, dass etwaige Klagen von Eltern auf Erstattung der Elterngebühren u.U. erfolgreich sein könnten, da u.a. die Kindertagesbetreuung nicht in der gewohnten Form zur Verfügung stand.

 

Die Familien sind seit nunmehr einem Jahr sehr beeinträchtigt von der Corona-Pandemie, durch wochenlange Kita-Schließungen, Homeschooling und Betreuung der Kinder zuhause - bei zeitgleich nicht seltenen Gehaltskürzungen entlang von Kinderkrankengeld und Kurzarbeitergeld.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat die Stadt Fürth als familienfreundliche Kommune auch eine Verantwortung bei der Gebührenerstattung mit gutem Bespiel voranzugehen, auch um die Familien aktiv zu entlasten. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die freien Träger und auch hier wäre ein Verzicht der Stadt Fürth aus Sicht der Verwaltung ein falsches Signal an diese. Hinzu kommt die Rechtsunsicherheit, bei Klagen u.U. doch zur Rückerstattung verpflichtet zu werden, dann aber den Anteil des Freistaats Bayerns nicht mehr in Anspruch nehmen zu können.

 

 

Ausgehend von Einsparungen auch im Bereich des Essens dürfte der Betrag von rund 48.119 € pro Monat den Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen entsprechen. Bezogen auf die Monate Januar und Februar 2021 schätzt die Verwaltung somit mit Mindereinnahmen von etwa

96.238 €. Die Kalkulation ist der Tabelle in Anlage 3 zu entnehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

140.832 € + 96.238 € =  237.070 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


3