A) Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt am Helene-Lange-Gymnasium eine natürliche Lüftung vorzusehen.
B) Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt am Helene-Lange-Gymnasium eine Lüftungsanlage vorzusehen. In der Konzeption ist eine mechanische Grundlüftung mit Zusatzlüftungsmöglichkeiten zu ergänzen (hybride Lüftung).
Dem Bau- und Werkauschuss und dem Stadtrat wurde eine Beschlussvorlage „Vor- und Nachteile der Lüftungskonzeptionen -mechanische oder natürliche Lüftung- beim Neubau von Schulgebäuden- vorgelegt.
Da die Lüftungskonzeption starken Einfluss auf die weiteren Planungen (Schächte, Raumhöhen, Technikräume, Planerleistungen etc.) am Helene-Lange-Gymnasium hat, muss zwischen mechanischer oder natürlicher Lüftung bereits zum Zeitpunkt der Vorplanung entschieden werden.
Als vorrangiger Faktor zur Beurteilung gilt der
CO2-Gehalt im Klassenzimmer:
Für den Unterricht sollen gute Raumluftbedingungen, vorrangig ein niedriger CO2-Gehalt (<1000ppm), sichergestellt werden.
A) Eine natürliche Lüftung ist grundsätzlich möglich, bedingt
jedoch ein entsprechendes Nutzerverhalten:
So haben Untersuchungen gezeigt, dass eine natürliche (Fenster-) Lüftung im Unterrichtsraum ca. alle 20 Minuten notwendig ist, um die CO2-Grenzwerte einzuhalten. Für eine natürliche Lüftung sind CO2-Ampeln notwendig, der Nutzer ist stark eingebunden und der Unterricht wird gestört.
B) Die
vor allem den Nutzer betreffenden Probleme können durch eine Lüftungsanlage
gelöst werden:
Einem Empfehlungspapier des Arbeitskreises Lüftung am
Umweltbundesamt von 2017 ist zu entnehmen: „…
Eine Lüftung über Fenster allein reicht zum Erreichen einer guten
Innenraumluftqualität während des Unterrichts in Schulgebäuden nicht aus. Eine
Konzeption bestehend aus Grundlüftung über mechanische Lüftungsanlagen und
Zusatzlüftungsmöglichkeit über Fenster in den Pausen (hybride Lüftung) wird vom
AK Lüftung dringend empfohlen. …“
Für Räume mit Anforderungen zur Innenraumlufthygiene/ gute
Raumluftbedingungen (Unterrichtsräume) kann die Sicherstellung eines niedrigen
CO2-Gehaltes über eine mechanische Lüftungsanlage gewährleistet werden. Mit
einer Lüftungsanlage wird zusätzlich eine bessere Raumhygiene, somit ein
niedrigeres Infektionsrisiko erreicht.
Kosten:
Im Grobkostenrahmen der Variante 4.4 der Machbarkeitsstudie wurden Vergleichsgebäude mit Lüftungsanlagen bereits angenommen. Diese Kostenermittlung hat bisher nicht die notwendige Tiefe, um exakte Angaben zum Ansatz für die Lüftungsanlage (KGR 430) zu machen. Im Grundsatzbeschluss werden die Kosten in der Kostengruppe 300 und 400 hinterlegt.
Schlussfolgerung:
Beim Neubau am Helene-Lange-Gymnasium ist eine mechanische Lüftung für ein gutes Raumklima und die Innenlufthygiene zu empfehlen. Es soll eine ergänzende natürliche Lüftung in den Pausen eingeplant werden, um die Anlagen niedriger auszulegen (hybride Lüftung).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
2300.9402.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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keine