Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der 3 Stellplätze zu.
Der Antragsteller beabsichtigt beim denkmalgeschützten Vordergebäude den Ausbau des Dachgeschosses in 2 Wohnungen.
Gleichzeitig soll im rückwärtigen Hof ein 4-geschossiges Gebäude mit 6 Wohnungen errichtet werden.
Durch die Errichtung der 6 Wohnungen des Neubaus entsteht ein Stellplatzbedarf von 6 Kfz-Stellplätzen. Davon können im Hof des Anwesens 3 Stellplätze nachgewiesen werden.
Für die restlichen 3 Stellplätze wird die Ablöse beantragt.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Zur Schaffung von Wohnraum wird die Ablösung der Stellplätze seitens der Bauaufsicht jedoch befürwortet, da durch den Neubau zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Das Stadtplanungsamt hat das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig beurteilt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan