Der Bauausschuss stimmt der Kinderspielplatzablöse zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten als Ersatzbau für das ehemalige Kino „Die Camera“.
Mit dem oben genannten Bauvorhaben entsteht gemäß der Kinderspielplatzsatzung der Stadt Fürth die Mindestanforderung an die Spielplatzgröße (60 m²) sowie die Mindestanforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung (10 m² Sandspielfläche, 1 Spielgeräte, 3 Sitzgelegenheiten sowie ortsfeste Behälter für Abfälle).
Der Spielplatz kann nicht auf dem Baugrundstück und auch
nicht auf einem anderen Grundstück als dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
In der Nähe des Baugrundstücks ist der öffentliche Spielplatz Herrenstraßendamm in fußläufiger Entfernung von ca. 200 m -jedoch ohne Sandspielfläche- vorhanden. Allerdings soll nach Angaben des Grünflächenamts in der Dambacher Straße in ausreichender Nähe ein neuer Kinderspielplatz, mit Sandspielbereich, in den Jahren 2024 /2025 errichtet werden.
Durch die Bauaufsicht wird die Schaffung der Spielplatzablöse befürwortet, da die Herstellung des geplanten Spielplatzes mit Sandspielfläche in der Dambacher Straße zeitlich in etwa mit dem Bezug des neu geschaffenen Wohnraumes übereinstimmen dürfte. Zudem stünde bei vorzeitiger Wohnraumschaffung solange der Spielplatz Herrenstraßendamm als Interimsspielplatz - wenn auch ohne Sandspielfläche- zur Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Erstmalige Kinderspielplatzablöse aufgrund der
Satzung; über die Unterhaltskosten kann nur die Fachbehörde GrfA Auskunft geben; vorerst dient die
Ablösesumme 48.000,00 Euro zur Deckung. |
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2021-06-23 Lageplan