Betreff
Kinderspielplatzablöse, Schwabacher Straße 149, Flur-Nr. 1203/39
Vorlage
BaF/0106/2022
Aktenzeichen
2021/3081/602/VG/05
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Kinderspielplatzablöse zu.

 


Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten als Ersatzbau für das ehemalige Kino „Die Camera“.

 

Mit dem oben genannten Bauvorhaben entsteht gemäß der Kinderspielplatzsatzung der Stadt Fürth die Mindestanforderung an die Spielplatzgröße (60 m²) sowie die Mindestanforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung (10 m² Sandspielfläche, 1 Spielgeräte, 3 Sitzgelegenheiten sowie ortsfeste Behälter für Abfälle).

Der Spielplatz kann nicht auf dem Baugrundstück und auch nicht auf einem anderen Grundstück als dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

 

In der Nähe des Baugrundstücks ist der öffentliche Spielplatz Herrenstraßendamm in fußläufiger Entfernung von ca. 200 m -jedoch ohne Sandspielfläche- vorhanden. Allerdings soll nach Angaben des Grünflächenamts in der Dambacher Straße in ausreichender Nähe ein neuer Kinderspielplatz, mit Sandspielbereich, in den Jahren 2024 /2025 errichtet werden.

 

Durch die Bauaufsicht wird die Schaffung der Spielplatzablöse befürwortet, da die Herstellung des geplanten Spielplatzes mit Sandspielfläche in der Dambacher Straße zeitlich in etwa mit dem Bezug des neu geschaffenen Wohnraumes übereinstimmen dürfte. Zudem stünde bei vorzeitiger Wohnraumschaffung solange der Spielplatz Herrenstraßendamm als Interimsspielplatz - wenn auch ohne Sandspielfläche- zur Verfügung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Erstmalige Kinderspielplatzablöse aufgrund der Satzung; über die Unterhaltskosten kann nur die Fachbehörde GrfA  Auskunft geben; vorerst dient die Ablösesumme 48.000,00 Euro zur Deckung.

 


2021-06-23 Lageplan