Der Verkehrsausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung zustimmend Kenntnis.
Im Bereich der Knotenpunktzufahrt von der Nürnberger Straße zur Stadtgrenze befindet sich ein Radschutzstreifen zunächst am rechten Fahrbahnrand und wird im Knotenpunkt selbst zwischen der baulich angelegten Rechtsabbiegerspur zur Höfener Straße und der rechten Fahrspur zur Fürther Straße bzw. zum Frankenschnellweg geführt. Dass Rechtsabbieger sich in der Rotphase auf dem Geradeaus-Radfahrstreifen aufstellen, ist natürlich weder gewünscht, noch zulässig. Abstellen wird man das individuelle Fehlverhalten allerdings kaum können. Ein Rechtsabbiegen des MIV komplett zu untersagen, ist realitätsfremd.
Würde man den Rechtsabbieger dem Radverkehr zuordnen, müsste der MIV vom rechten Geradeaus-Streifen abbiegen, was zu Konflikten mit geradeausfahrendem Radverkehr führt.
Eine verkehrsrechtliche Lösung bietet sich hier nicht an. Die Polizeiinspektion Fürth teilt die Auffassung der Straßenverkehrsbehörde in vollem Umfang.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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