Betreff
Ambulante Hilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien - Vergütung für Fachleistungsstunden
Vorlage
JgA/0681/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 66,56 € auf 69,80 € mit Wirkung ab 01.07.2024 wird zugestimmt.

 


Unter dem Begriff der ambulanten Hilfen sind verschiedene Maßnahmen der Jugendhilfe erfasst. Exemplarisch seien die Erziehungsbeistandschaft (EZB), jugendgerichtliche Auflagen in Strafverfahren, begleitete Umgänge oder Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) genannt.

 

In Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben beauftragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In Fürth sind dies in der Regel (in alphabetischer Reihenfolge):

 

1.  Arche Fürth gGmbH

2.  Die Jugendhilfe 180 Grad

3.  Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,

4.  Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH

5.  Step e.V.

6.  Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-

7.  Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung

 

Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind und/oder in denen das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein besonderer Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen und dadurch einhergehenden Anpassungsstörungen und/oder Überforderung der Eltern. Um hochpreisige stationäre Unterbringungen zu minimieren, werden den jungen Menschen und/oder ihren Familien zunächst ambulante Hilfen angeboten. Eingesetzt werden hierbei speziell ausgebildete Fachkräfte, die mit den jeweiligen Problemlagen besonders vertraut sind.

 

Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B. Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus festgelegt, in welcher Höhe der freie Träger qualitätssichernde Anteile (z.B. Fortbildung, Supervision) einbringen muss und welche Leistungen nicht abgerechnet werden können.

 

Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten fachlichen Standards erbracht. Angelehnt an ein vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlenes Kalkulationsmodell des Bundesverbandes für Erziehungshilfen e.V. (AFET) wird seit 2018 die Preisfeststellung regelmäßig fortgeführt. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.07.2023 – das bedeutete eine Steigerung von 4,48 %.

 

Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt. Der vorliegende Änderungsantrag bildet nunmehr verzögert die Tariferhöhungen 2023 ab. In der Sitzung der AG 78 (Arbeitskreis mit allen im ambulanten Bereich tätigen freien Trägern) im Jugendamt am 13. März artikulierten die Geschäftsführer das Erfordernis, nunmehr den Tarifabschluss 2023 in einem erhöhten Fachleistungsstundensatz abzubilden. Noch am gleichen Tag erhielt das Jugendamt dann einen entsprechenden Antrag per E-Mail.

 

Die Preissteigerung wurde kalkuliert und liegt als Anlage 1 bei. Insbesondere ist nun auch der -recht hohe- Tarifabschluss des Frühjahrs 2023 abgebildet. Im Einvernehmen mit den Trägern (so vorbesprochen 2023) konnten die notwendig gewordenen Steigerungen an Sach- und Betriebskosten sowie Personalkosten damit in 2 Schritten (4,48 % in 2023 und jetzt nochmals 4,87 %) vorgenommen werden, um einen drastischen Anstieg um mehr als 9 % im Jahre 2023 zu vermeiden. (Zum Vergleich: Die von der Entgeltkommission Mittelfranken verhandelten Steigerungen in der stationären Jugendhilfe betragen seit ca. einem Jahr regelmäßig zwischen 11 und 14 %!)

 

Der seit 01.07.2023 gültige Fachleistungsstundensatz von 66,56 € ist demnach auf 69,80 € (entspricht 4,87 %) zu erhöhen. Die Anpassungen der Fachleistungsstunden in den Nachbarstädten erfolgen ebenfalls regelmäßig und sind mit dem Fachleistungsstundensatz der Stadt Fürth nach der vorgeschlagenen Erhöhung weiterhin vergleichbar - bzw. übertreffen sie diesen weiterhin deutlich.

 

Wollte man die jugendhilferechtlichen Dienstleistungen mit eigenen Kräften erbringen, so würden wesentlich höhere Kosten entstehen.

 

Wie bereits im Beschluss 2023 angekündigt, werden die Anpassungen der Stundensätze nun -wie auch in den anderen Kommunen im Großraum- jährlich überprüft, um auch künftig mit moderaten -und zeitnahen- Anpassungen arbeiten zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca. jährlich 60.000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von letztlich ca. 170.000 € (Sonderbudget 51500) aus (nicht alle Stunden werden mit dem vollen Satz der höchsten Qualifikationsstufe abgerechnet). Der Mehraufwand wurde für den Haushalt 2024 bereits eingestellt und wird auch für 2025 zu gegebener Zeit entsprechend angemeldet.

 

Es wird daher empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 66,56 € auf 69,80 € mit Wirkung ab 01.07.2024 zuzustimmen

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

140.000

 

nein

x

Ja

170.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


1 Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes