1. Den Ausführungen des Baureferates werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht für

    das geplante Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

    Nr. 277a - 3. Änderung für vertretbar erachtet wird. Es wird jedoch ausdrücklich

   darauf hingewiesen, dass sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften hiervon nicht

   berührt sind.


Auf Wunsch der CSU-Fraktion wird dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt und – nach Rücksprache mit dem Evangelischen Siedlungswerk - in der Sitzung des BWA am 10.10.2012 wieder aufgerufen.