1. Der Bau- und Werkausschuss befürwortet das angefragte Bauvorhaben unter der Maßgabe, dass neben dem Neubau an der Stelle des eingeschossigen Anbaus keine weitere Bebauung zuzulassen ist.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht für das geplante Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 277a - 3. Änderung für vertretbar erachtet wird. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften hiervon nicht berührt sind.
Der Bau- und
Werkausschuss diskutiert die Frage, ob die Errichtung von sog.
Seniorenwohnungen sinnvoll sei, da für solche Quartiere weniger Stellplätze
gefordert werden als für gewöhnliche Wohnungen. Lediglich 5 Stellplätze müssen
für 21 Wohnungen ausgewiesen werden.
Begrüßt wird die Aussage von Herrn Krauße, dass die Wohnungen lt. ESW barrierefrei konzipiert werden sollen. Diese Forderung hatte auch der Behindertenrat an den Bauausschuss herangetragen.