Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Ausführungen des Baureferates zum Wohnbaulückenkataster der Stadt Fürth werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Das Baureferat wird beauftragt das Wohnbaulückenkataster über die Homepage der Stadt Fürth zu publizieren und die erforderliche Bekanntmachung der Absichtserklärung zur Veröffentlichung des Baulückenkatasters entsprechend der gesetzlichen Regelungen des § 200 (3) Satz 3 BauGB einen Monat vorab bekanntzumachen und hierin auf das Widerspruchsrecht der Grundstücks-eigentümer hinzuweisen.