1.  Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.  Einer Wohnbebauung entlang der Leyher Straße auf dem Grundstück Fl. Nr. 2014/14 wird zugestimmt.

3.  Die beantragte rückwärtige Wohnbebauung (zweite Zeile) auf dem Grundstück Fl. Nr. 2014/14 wird gem. § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO) abgelehnt.

4.  Es wird empfohlen im rückwärtigen Grundstücksbereich ein nicht störendes Gewerbe als „Puffer“ zu entwickeln bzw. das gesamte Grundstück gewerblich zu nutzen.