1. Den
Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Einer
Wohnbebauung entlang der Leyher Straße auf dem Grundstück Fl. Nr. 2014/14 wird
zugestimmt.
3. Die
beantragte rückwärtige Wohnbebauung (zweite Zeile) auf dem Grundstück Fl. Nr.
2014/14 wird gem. § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO) abgelehnt.
4. Es
wird empfohlen im rückwärtigen Grundstücksbereich ein nicht störendes Gewerbe
als „Puffer“ zu entwickeln bzw. das gesamte Grundstück gewerblich zu nutzen.