Der BA nimmt von den Ausführungen des
Baureferenten Kenntnis und beschließt, dass die Maßnahme Kiga/Kikri Badstraße
erst weiter geführt wird, wenn die Unterbringung der Einrichtung im Ausweichcontainer
Kapellenstraße (voraussichtlich ab 2015) während der Bauzeit gesichert ist.
Die bisher erbrachten Ingenieurleistungen
sind abzurechnen, bzw. ist mit den Planungsbüros über eine Fortsetzung der
Beauftragung bei Neuplanung zu verhandeln.
Die Verwaltung nimmt die Anregung von Herrn StR Riedel auf und wird prüfen, ob das angrenzende Bahngrundstück durch entsprechende Planung für die Stadt rechtlich gesichert werden kann.