Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach Belehrung über die Bedeutung des Eides nimmt der Vorsitzende dem stv. stimmberechtigten Nicht-Stadtratsmitglied Johanna Müller gem. Art. 31 Abs. 4 GO den Eid ab, der durch Nachsprechen unter Aufheben der rechten Hand geleistet wird.