Sitzung: 19.12.2012 StR/017/2012
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Nein: 4
Vorlage: Käm/057/2012
1. § 7 Satz 3 lautet: Der Stiftungsvorstand wird durch den Stadtrat bestellt.
2. § 12 Abs. 1 Satz 4 lautet: Beschlüsse zu Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stadtrats.
Herr Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, beantragt, diesen TOP zu vertagen.
Der Vertagungsantrag wird gegen zwei Stimmen abgelehnt.