Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Nein: 11

1. Der Stadtrat beschließt den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan  Nr. 390 a.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag notariell zu beurkunden..

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Der TOP wird vorgezogen unter TOP 12.2 -ö- behandelt.