Sitzung: 16.01.2013 BWA/018/2013
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: SpA/127/2012
1.
Den
Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der
Bauausschuss stellt fest, dass das beantragte Wohngebäude mit einer
Gesamtwohnfläche von insgesamt 535 m² und einer Nutzfläche von 464 m²
überdimensioniert ist und nicht mehr eine dem landwirtschaftlichen Betrieb
„dienende Funktion“ gemäß Baugesetzbuch aufweist. Eine Genehmigungsfähigkeit
gem. § 35 (1) BauGB kann daher - aufgrund der Dimensionierung des Wohngebäudes
- nicht in Aussicht gestellt werden.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller erneut in Verhandlungen zu
treten mit dem Ziel, das Bauvorhaben den Vorgaben des Baugesetzbuches anzupassen.