Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

1.    Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.    Der Bauausschuss stellt fest, dass das beantragte Wohngebäude mit einer Gesamtwohnfläche von insgesamt 535 m² und einer Nutzfläche von 464 m² überdimensioniert ist und nicht mehr eine dem landwirtschaftlichen Betrieb „dienende Funktion“ gemäß Baugesetzbuch aufweist. Eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 35 (1) BauGB kann daher - aufgrund der Dimensionierung des Wohngebäudes - nicht in Aussicht gestellt werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, das Bauvorhaben den Vorgaben des Baugesetzbuches anzupassen.