Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis. Die Örtlichkeiten im Stadtteil Vach sind baldmöglichst zu überprüfen. Geschwindigkeitsbeschränkungen 30 km/h sind auf den Strecken, welche die Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllen, anzuordnen.


Oberbürgermeister Dr. Jung übernimmt wieder den Vorsitz.