Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Änderung der Haushaltssatzung 2013 vom 04.12.2012:
§ 1
§ 1 Abs.1 erhält folgende Fassung:
„Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen 323.245.978 €
und Ausgaben mit 323.245.978 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen 57.712.046 €
und Ausgaben mit 57.712.046 €
ab.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.
Alle Einnahmen in 2013 und 2014 ff., die den im Haushalt 2013 bei der HH-Stelle 8800.3440.3000 „Grundstückserlöse Fl.-Nr. 1676/28 Gem. Fürth“ veranschlagten Ansatz
i. H. v. 2.170.000 € übersteigen, sind zweckgebunden der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, den Finanzplan 2012 – 2016 entsprechend zu ergänzen.