Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Änderung der Haushaltssatzung 2013 vom 04.12.2012:

 

§ 1

 

§ 1 Abs.1 erhält folgende Fassung:

„Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt                                          

         in den Einnahmen                                                                                  323.245.978 €

         und Ausgaben mit                                                                                  323.245.978 €

und

im Vermögenshaushalt

         in den Einnahmen                                                                                     57.712.046 €

         und Ausgaben mit                                                                                     57.712.046 €

ab.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Alle Einnahmen in 2013 und 2014 ff., die den im Haushalt 2013 bei der HH-Stelle 8800.3440.3000 „Grundstückserlöse Fl.-Nr. 1676/28 Gem. Fürth“ veranschlagten Ansatz

i. H. v. 2.170.000 € übersteigen, sind zweckgebunden der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, den Finanzplan 2012 – 2016 entsprechend zu ergänzen.