Beschluss: in Beratung - Ergebnis ausstehend

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zu klären, ob im Fall der Versagung der Baugenehmigung für die Stadt Fürth eine Schadensersatzpflicht entstehen kann und verweist die Angelegenheit in den Bauausschuss.
Zu diesem Top werden die Mitglieder des Umweltausschusses zum nächsten Bauausschuss eingeladen.