Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zu klären, ob
im Fall der Versagung der Baugenehmigung für die Stadt Fürth eine
Schadensersatzpflicht entstehen kann und verweist die Angelegenheit in den
Bauausschuss.
Zu diesem Top werden die Mitglieder des Umweltausschusses zum nächsten
Bauausschuss eingeladen.