Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 20.438.820 € gem. Anlage 2 sowie der zweckgebunden Rücklagenzuführung  i. H. v. 1.201.012 € wird zugestimmt.

Die Rücklagenzuführung (Anlage 3) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.