Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v.
20.438.820 € gem. Anlage 2 sowie der zweckgebunden Rücklagenzuführung i. H. v. 1.201.012 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung (Anlage 3) erfolgt gemäß der in
der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil
dieses Beschlusses.