Dem Stadtrat wird zur
Beschlussfassung empfohlen:
Um die nach BayKiBiG erforderliche kommunale Kofinanzierung im Verhältnis 1:1 zu erbringen und die staatliche Förderung für die Kindertagespflege ausschöpfen zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege im notwendigen Umfang fortgeschrieben und angehoben. Die Tagespflege soll bei laufender Platzerweiterung weiterhin als familiennahes, flexibles Instrument zur Deckung des Tagesbetreuungsbedarfs für unter Dreijährige eingesetzt werden. Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher in einzelnen Punkten wie folgt angepasst:
Pflegegeld
Das Tagespflegegeld in der Stadt Fürth wird entsprechend der Buchungsstunden
zum 1.5.2013 erhöht und zukünftig für alle Pflegepersonen als einheitlicher
Tarif bezahlt. Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld (Betreuung 7- 8
Stunden) wird von 390 € auf 408,48 € erhöht. Das nach
Betreuungsstunden gestufte Pflegegeld berechnet sich nach der Tages-
pflegegeld-Tabelle 2013 (Anlage 1). Der Bruttostundenlohn pro Kind erhöht sich
damit von 2,97 € auf 3,12 €.
Elternbeitrag
Der Elternbeitrag wird im Grundtarif (Betreuung 7 bis 8
Stunden) von 317 € auf 299 € vermindert. Die Eltern werden damit pro
Buchungsstunde mit 1,73 € (bisher 1,83 €) an den Kosten beteiligt. Der
abgestufte Elternbeitrag ergibt sich aus der Tagespflegegeld-Tabelle 2013
(Anlage 1).
Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird für die tatsächlich
geleistete Vertretungs- stunde weiterhin ein Aufschlag von 0,50 € Cent
vergütet.
Zur Verbesserung der Vertretungsregelung wird ein zentraler Stützpunkt eingerichtet. Die entstehenden Kosten für dieses Modell sollen im Rahmen der Pflegegelder als notwendige Vertretungskosten abgerechnet werden