Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Zum 01.09.2014 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 5 Verwaltungsfachangestelltenauszubildende eingestellt. Zum 01.10.2014 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 4 Verwaltungsinspektoranwärter/innen eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg in den gehobenen Dienst) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen, jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf. Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an. Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wegen Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder endgültigem Nichtbestehen von Prüfungen) bei der Einstellung im Folgejahr nach Möglichkeit nachzubesetzen.


Frau Stadträtin Galaske, Bündnis 90/Grüne, stellt den Antrag die Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich von 5 auf 6 Verwaltungsfachangestelltenauszubildende zu erhöhen, er wird mit 1 Ja und 12 Nein Stimmen abgelehnt.