1. Im Rf. V/GWF/Bauaufsicht wird eine Stelle
„Sachbearbeitung Baugenehmigungs-
verfahren“, BGr A 10 / VGr IVb,1a /
EGr 9 neu geschaffen.
2. Die 0,50-(Teilzeit-)Stelle 65721, Sachbearbeitung, VGr
III,1(10)II,1b / EGr 12,
wird aus dem Bereich GWF/Neubau in
die GWF/Bauaufsicht transferiert.
3. Dem Personal- und
Organisationsausschuss ist im 2. Halbjahr 2014 über die
Entwicklung der Einnahmen der
Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht zu berichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr über die erfolgte Kompensation zu berichten.