Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Die Übertragung des Winterdienstes in der Fußgängerzone auf die Stadt Fürth gegen Gebührenverrechnung wird abgelehnt.

 

Der Bauhof soll im Rahmen seiner zur Verfügung stehenden Kapazitäten versuchen, bei entsprechender Wetterlage einmal wöchentlich das Räumgut der Anlieger aufzunehmen und abzufahren.


Die Vorlage des Baureferats enthält den Hinweis, dass 4 Anlagen während der Sitzung in Umlauf gegeben werden. Die Anlagen wurden bewusst nicht mit der Vorlage versandt. da sie sensible Daten enthalten.

Frau StRin Lau bat darum, dass ihr Anlage 4 schriftlich zur Verfügung gestellt werde. Dieses Ansinnen wurde vom Vorsitzenden abgelehnt, worauf Frau StRin Lau die Anlage mit ihrem Handy fotografierte. Nach Kenntnisnahme dieses Vorgangs beschloss der Bauausschuss gegen 1 Stimme, dass Frau Lau das fragliche Foto löschen muss.

 

Der Baureferent informiert die Mitglieder des Ausschusses, dass im Rahmen des Winterdienstes unproblematische Bustrassen (keine Steigungen etc.) nicht vorrangig geräumt werden können.

Die personelle und technische Ausstattung des Baubetriebshofes erfordert eine entsprechende Priorisierung.