Es wird mündlich berichtet. Inhaltlich wird auf die Anlage zum Protokoll verwiesen. Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass zumindest für einen Teil der Personalkosten eine Kompensation über „eingesparte“ KdU erfolgen kann. Da alle Beschäftigten vormals im SGB II-Bezug standen und dorthin auch wieder zurückfallen würden, zumindest wohl als Aufstocker, könnten die dann dort entstehenden Kosten für Unterkunft sinnvoller in die Beschäftigung investiert werden.