Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1, Anwesend: 46

1.    Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2014 vorgesehenen Kreditaufnahmen

 

a) für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von                                                    12.500.000

b) für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ von                                         0

                                                               

nach Maßgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu tätigen.

 

Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) erstreckt sich die Ermächtigung

 

    für den Haushalt der Stadt Fürth auf einen Betrag von                                       4.200.000 €

 

Über die Kreditaufnahme im Einzelfall ist dem Stadtrat zu berichten.

 

2.    Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2014 vorgesehenen Kassenkreditaufnahmen

 

a) für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von                                                56.500.000

b) für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim                                  1.750.000

c) für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von                                  0

d) für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“                              2.000.000

 

 

bei Bedarf zu tätigen.