Sitzung: 22.01.2014 BWA/030/2014
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/236/2013
Um einem weiteren Verlust von preiswerten Bestandswohnungen bzw. dem Wohnungsleerstand entgegenzuwirken, soll der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung näher geprüft werden.
Der Baureferent
erläutert den Sachverhalt ausführlich. Er verweist u. a auf die Nachbarstädte,
die dem Instrument der Zweckentfremdungssatzung sehr skeptisch gegenüberstehen.
Als sinnvolle Ergänzung empfiehlt er, bei künftigen Bauvorhaben im
Geschosswohnungsbau einen bestimmten Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen
vorzuschreiben.
Herr StR Schmidt
lehnt für die CSU-Fraktion eine Zweckentfremdungssatzung ab, da dies eine
Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums bedeute. Es solle künftig weniger auf
Luxussanierungen gesetzt werden.
An die Verwaltung ergeht der Auftrag, mit geeigneten Maßnahmen den dauerhaften Leerstand von derzeit 200 – 300 Wohnungen zu bekämpfen.