Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0

Um einem weiteren Verlust von preiswerten Bestandswohnungen bzw. dem Wohnungsleerstand entgegenzuwirken, soll der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung näher geprüft werden.

 


Der Baureferent erläutert den Sachverhalt ausführlich. Er verweist u. a auf die Nachbarstädte, die dem Instrument der Zweckentfremdungssatzung sehr skeptisch gegenüberstehen. Als sinnvolle Ergänzung empfiehlt er, bei künftigen Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau einen bestimmten Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen vorzuschreiben.

Herr StR Schmidt lehnt für die CSU-Fraktion eine Zweckentfremdungssatzung ab, da dies eine Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums bedeute. Es solle künftig weniger auf Luxussanierungen gesetzt werden.

An die Verwaltung ergeht der Auftrag, mit geeigneten Maßnahmen den dauerhaften Leerstand von derzeit 200 – 300 Wohnungen zu bekämpfen.