Sitzung: 30.01.2014 UA/015/2014
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: GrfA/027/2014
Der Umweltausschuss nimmt die Informationen des GrfA zum o.g. Thema zur Kenntnis und empfiehlt, sich bei der Beurteilung künftiger Vorhaben an den dort angeführten Grundsätzen zu orientieren.
1.
Veranstaltungen sind Orte höchster
Verkehrserwartung die, ab einer bestimmten Größe, mit starken Belastungen für
die Grünflächen verbunden sind und oft zu offenen oder versteckten Schäden
insbesondere an Bäumen führen können.
2.
2
Sicherheitsfragen und Baumschutz
sind wichtige Aspekte die im Vorfeld einer Veranstaltung geklärt werden müssen
3
3.
Nach Abwägung sind Grünanlagen mit
altem Baumbestand vielfach für Großveranstaltungen als ungeeignet zu bewerten.
4.
4 Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bäume und
Grünanlagen ihre Funktion und Wohlfahrtswirkung ganzjährig entfalten sollen und
den zunehmenden Belastungen einer Eventkultur i.d.R. nicht gewachsen sind.
5.
5. Der Erhalt und Fortbestand von Grün- und
Parkanlagen ist nur gesichert, wenn die Nutzung angepasst an den ursprünglich
vorgesehenen Zweck erfolgt.
6. Für größere Veranstaltungen sind die
vorhandenen Grün- und Parkanlagen aufgrund der hierfür i.d.R. erforderlichen
Infrastruktur und Erschließungslasten i.d.R. nicht geeignet. Beim Südstadtpark
ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.