Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Umweltausschuss nimmt die Informationen des GrfA zum o.g. Thema zur Kenntnis und empfiehlt, sich bei der Beurteilung künftiger Vorhaben an den dort angeführten Grundsätzen zu orientieren.

 

1.    Veranstaltungen sind Orte höchster Verkehrserwartung die, ab einer bestimmten Größe, mit starken Belastungen für die Grünflächen verbunden sind und oft zu offenen oder versteckten Schäden insbesondere an Bäumen führen können.

2.        

2      Sicherheitsfragen und Baumschutz sind wichtige Aspekte die im Vorfeld einer Veranstaltung geklärt werden müssen

3        

3.    Nach Abwägung sind Grünanlagen mit altem Baumbestand vielfach für Großveranstaltungen als ungeeignet zu bewerten.

4.        

4    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bäume und Grünanlagen ihre Funktion und Wohlfahrtswirkung ganzjährig entfalten sollen und den zunehmenden Belastungen einer Eventkultur i.d.R. nicht gewachsen sind.

5.        

5.   Der Erhalt und Fortbestand von Grün- und Parkanlagen ist nur gesichert, wenn die Nutzung angepasst an den ursprünglich vorgesehenen Zweck erfolgt.

 

6.   Für größere Veranstaltungen sind die vorhandenen Grün- und Parkanlagen aufgrund der hierfür i.d.R. erforderlichen Infrastruktur und Erschließungslasten i.d.R. nicht geeignet. Beim Südstadtpark ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.