Sitzung: 30.01.2014 UA/015/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: OA/079/2014
- Als Ersatz für die insgesamt 76 unerlaubt
entfernten Bäume ist eine Ersatzpflanzung von 244 Bäumen erforderlich. Da
die Ersatzpflanzung nicht vollständig auf dem Grundstück erbracht werden
kann, wird für jeden nicht gepflanzten Ersatzbaum eine Ausgleichszahlung
von 882 € festgesetzt.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, in Anlehnung an den durch die Fa. P&P vorgelegten
Wiederanpflanzungsplan eine nach fachlichen Gesichtspunkten sinnvolle und
zukunftsfähige Ersatzpflanzung durchzusetzen und die sich daraus
errechnende Ausgleichszahlung festzusetzen. Bei der Erstellung des
Ausgleichskonzepts ist zu berücksichtigen, dass Ersatzpflanzungen
möglichst dort vorgenommen werden sollen, wo die Bäume entfernt wurden,
die im Bebauungsplan vorgesehenen Abstände von Gebäuden zur Bepflanzung
eingehalten werden und keine zusätzlichen Baukörper zu Lasten des
Grünbestandes erstellt werden. Weiter hat die Verwaltung zu prüfen, welche
bußgeld- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen aus den unerlaubten Fällungen
zu ziehen sind. Dem Umweltausschuss ist dieses Ausgleichskonzept in einer
seiner nächsten Sitzungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Besteht bei
Bauvorhaben über die Erhaltungsfähigkeit von Bäumen zwischen
Vorhabensträgern und der Stadt Fürth Dissens, so ist eine Baumkaution in
Höhe der für die betroffenen Bäume erforderlichen Ausgleichszahlung zu
fordern.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, beim Landratsamt Fürth die Aufnahme der privaten
Waldflächen im Grundig-Park sowie ggf. weiterer Waldflächen in die
Bannwaldverordnung zu beantragen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Aufnahme der Fläche in das Landschaftsschutzgebiet
vorliegen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Zäune im Bereich des Waldes im Grundig Park
beseitigen zu lassen.