Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

  1. Als Ersatz für die insgesamt 76 unerlaubt entfernten Bäume ist eine Ersatzpflanzung von 244 Bäumen erforderlich. Da die Ersatzpflanzung nicht vollständig auf dem Grundstück erbracht werden kann, wird für jeden nicht gepflanzten Ersatzbaum eine Ausgleichszahlung von 882 € festgesetzt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den durch die Fa. P&P vorgelegten Wiederanpflanzungsplan eine nach fachlichen Gesichtspunkten sinnvolle und zukunftsfähige Ersatzpflanzung durchzusetzen und die sich daraus errechnende Ausgleichszahlung festzusetzen. Bei der Erstellung des Ausgleichskonzepts ist zu berücksichtigen, dass Ersatzpflanzungen möglichst dort vorgenommen werden sollen, wo die Bäume entfernt wurden, die im Bebauungsplan vorgesehenen Abstände von Gebäuden zur Bepflanzung eingehalten werden und keine zusätzlichen Baukörper zu Lasten des Grünbestandes erstellt werden. Weiter hat die Verwaltung zu prüfen, welche bußgeld- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen aus den unerlaubten Fällungen zu ziehen sind. Dem Umweltausschuss ist dieses Ausgleichskonzept in einer seiner nächsten Sitzungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

  1. Besteht bei Bauvorhaben über die Erhaltungsfähigkeit von Bäumen zwischen Vorhabensträgern und der Stadt Fürth Dissens, so ist eine Baumkaution in Höhe der für die betroffenen Bäume erforderlichen Ausgleichszahlung zu fordern.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Fürth die Aufnahme der privaten Waldflächen im Grundig-Park sowie ggf. weiterer Waldflächen in die Bannwaldverordnung zu beantragen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme der Fläche in das Landschaftsschutzgebiet vorliegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zäune im Bereich des Waldes im Grundig Park beseitigen zu lassen.