Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Zum 01.09.2015 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 10 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

Zum 01.10.2015 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 6 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wegen Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder endgültigem Nichtbestehen von Prüfungen) bei der Einstellung im Folgejahr nach Möglichkeit nachzubesetzen.