Sitzung: 23.05.2014 POAu/028/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: PA/229/2014
Zum 01.09.2015 werden im mittleren Funktionsbereich (2.
Qualifikationsebene) 10
Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.
Zum 01.10.2015 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 6 Verwaltungsnachwuchskräfte
eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene
für die Ausbildungsqualifizierung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen
entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende
Ausbildungsstellen (z.B. wegen Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder
endgültigem Nichtbestehen von Prüfungen) bei der Einstellung im Folgejahr nach
Möglichkeit nachzubesetzen.