1.) Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.) Vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben stimmt der Bau- und Werk-ausschuss dem Bebauungskonzept (Vorentwurf) aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zu; die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden als städ-tebaulich vertretbar bewertet (Maß der baulichen Nutzung, Anzahl der Vollgeschosse, überbau-bare Grundstücksflächen, Dachform).

3.) In Vorbereitung auf die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens ist der Vorentwurf weiter zu konkretisieren.


Der Bauausschuss legt großen Wert darauf, dass die bestehende Wegeverbindung durch den Stadtwald (zwischen Paul-Keller-Straße und Straße Zum Vogelsang/Kolpingstraße) erhalten bleibt. Der geplante barrierefreie Anschluss von der Paul-Keller-Straße an diesen Weg wird begrüßt.

Die Nachfrage von Herrn StR Riedel, warum im Vorentwurfs-Lageplan Bäume gelb gekennzeichnet sind mit dem Hinweis “ggf. zu fällende  Bäume” wird von der Verwaltung beantwortet.